Was für Tipps habt ihr damit die Erzieher die Erzieher mich nicht am duschen hindern können?
Hallo bin m19 ich wohne leider in so einer Unterkunft, das jugendamt zwingt mich in so einer zu sein. Ein Erzieher sagt das ich jetzt nicht mehr zu duschen habe, weil die kleinen Kinder es stört. Ich finde es allerdings unfair weil hier auch andere in meinem alter waren und die Erzieher haben nichts dagegen gemacht wenn die noch um 23:00 - 01:00 Uhr duschen oder sogar baden gegangen sind. Bei mir meckern die aber jetzt rum "hey die kleinen stört es beim schlafen wenn du jetzt noch duschen gehst" vorallem die kleinen können eh oft unabhängig davon ob ich duschen gehe oder nicht bis 00:00 Uhr nicht schlafen. Ich bin übrigens 19 wie bereits gesagt aber sehr schüchtern, ich bin nicht so durchsetzungsfähig wie andere in meinem Alter. Habt ihr Tipps wie ich mich jetzt verhalten kann damit ich mir nicht, verbieten lasse duschen zu gehen wenn mich gleich ein Erzieher darauf anspricht ?
Ich habe gerade Sport gemacht und ich bin durchgeschwitzt.
3 Antworten
Wenn du in einem Heim wohnst, musst du dich natürlich auch dort an die Regeln halten. Die sind schließlich dazu da, damit alle dort untergebrachten Kinder und Jugendliche möglichst angenehm zusammen leben können - auch du.
Mal abgesehen davon bist du erwachsen und solltest dich dort eigentlich auch einfach selbst entlassen können, falls dir das so sehr auf die Nerven geht. Das wäre allerdings sehr dämlich, denn dann sitzt du wahrscheinlich einfach auf der Straße.
Eine gewisse Wertschätzung und Dankbarkeit gegenüber den Menschen, die dir trotz deines Hintergrunds ein Dach über dem Kopf und die Chance auf eine bessere Zukunft bringen wäre vielleicht nicht unangebracht.
Du bist erwachsen und darfst selbstständig entscheiden wann du duschen willst. Gibr es nicht dir Möglichkeit ins ambulante wohnen zu ziehen mit eine Betreuung an deiner Seite aber in deiner eigenen Wohnung so eine Art verselbständigung
Hallo bin m19 ich wohne leider in so einer Unterkunft, das jugendamt zwingt mich
Du bist volljährig. Das Jugendamt kann dich zu garnichts "zwingen".