Was für Strafen sind möglich?

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Bei Fahrerflucht. ist es egal, ob jemand eine schwere Verletzung hat oder nur eine Leichte. Es kann Geldstrafen und Gefängnisstrafen mit sich ziehen, sowie den Entzug der Fahrerlaubnis.

Im Strafgesetzbuch ist das eindeutig geregelt. Hier ist der entsprechende Paragraph dazu:

Strafgesetzbuch (StGB)§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1.

zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2.

eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1.

nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder

2.

berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

Woher ich das weiß:Recherche

Alles möglich. Gefängnis, Geldstrafe, Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg, usw.

Man lässt eine verletzte Person (egal wie stark sie verletzt ist) auch nicht einfach liegen!

Denn ist es nicht nur Fahrerflucht sondern auch unterlassene Hilfeleistung!

Für die Fahrerflucht Gefängnis bis zu drei Jahre ,Punkte in Flensburg oder direkt ein Fahrverbot.

Für die Körperverletzung Schadensersatz und schmerzensgeldzahlung