was für möglichkeiten gibt es,mit 16 auszuziehen?
hallo...ich frage mich, wie es ist, mit 16 auszuziehen.ich werde von meiner Familie schlecht behandelt und habe kaum Freiheit mehr. eigentlich wollte ich wartenj, bis ich 18 bin und dann halt ausziehen, weil ich dann volljährig bin.aber das dauert mir zu lange.ich glaub nicht, dass ich das länger hier aushalte...also wich werde bald 16 und da wollte ich fragen, was für möglich´keiten es da gibt mitn 16 auszuziehen.und wie wird mir da geholfen, wenn ich nicht wirklich arbeite und so(also ich will mit 16 einen nebenjob machen aber da kann ich ja noch nicht alles fnanzieren..)
also es wäre nett, wenn ihr mir ein paar realistische vorschläge macht und am besten solche, wo ich mich nicht GEGEN meine familie wenden muss...
danke:)
10 Antworten
Du kannst dich an das Jugendamt wenden und versuchen in eine Jugendwohnung zu kommen. betreutes Wohnen.
Aber dort gibt es noch mehr Regeln als du sie vielleicht zu Hause hast.
Ansonsten kannst du nur mit Einwilligung deiner Eltern ausziehen. Und deine Eltern müssen dann deine Wohnung und deinen Unterhalt finanzieren.,
Ich sehe jetzt nicht wirklich eine Notwendigkeit Vater Staat in Anspruch zu nehmen. Stress mit den Eltern hat in diesem Alter jeder. In dem Alter zieht man nur aus und bekommt Hilfe vom Staat wenn brutale Gewalt, Vergewaltigung oder andere schlimme Delikte im Raum stehen.
Bis 18 wirst Du zuhause bleiben müssen, weil Du ohne Erlaubnis der Eltern nicht ausziehen darfst.
Du musst Dich außerdem selbst finanzieren können, unter 25 gibt es keine Unterstützung, weil die Eltern so lange unterhaltspflichtig sind.
Ausnahmen sind nur möglich, wenn in Deiner Familie schlimme Zustände (Gewalt, Verwahrlosung, Missbrauch...) herrschen.
In diesem Falle hilft das Jugendamt.
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Pubertät ist die Zeit, in der die Eltern und die Umgebung schwierig werden.
Denke mal darüber nach, ob es vielleicht auch an Deinem Verhalten liegen könnte, wenn es nicht klappt.
Irgendein Erziehungsberechtigter muss Dir einen Umzug erlauben, und wenn es ein amtlich bestellter Betreuer ist.
Sondergenehmigung vom Jugendamt, aufgrund eines schlimmen Falles des Kindesmissbrauchs etc..
Ins Heim, oder zu Verwandten (da müssen deine Eltern bzw. die die das Sorgerecht haben zustimmen !!!)