Was darf man nicht mit der Post verschicken?

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Was man verschicken darf und was nicht, hängt von den AGB´s des jehweiligen Dienstleisters ab und zu einem Teil auch vom Gesetz. Waffen, Drogen oder lebende Tiere zu verschicken ist nicht grundsätzlich verboten. Sprengstoff ist definitiv nicht erlaubt, Munition hingegen schon. Meist gehen die Einschränkungen der Anbieter weiter, als die des Gesetzes.

Paket National:
1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder, ohne Abschluss einer entsprechenden speziellen Einzelvereinbarung, besondere Einrichtungen (z. B. für temperaturgeführtes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;

  1. Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;

  2. Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver oder Teile derselben, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten; ausgenommen sind Urnen sowie wirbellose Tiere wie Bienen-Königinnen und Futterinsekten, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen; ausgenommen sind ferner medizinisches oder biologisches Untersuchungsmaterial, sofern die Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen beachtet werden;

  3. Sendungen, deren Beförderung und/oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt; für Ausnahmefälle gelten die Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen; § 410 HGB bleibt unberührt;

  4. Sendungen mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 25.000,- EURO brutto; die Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 6 bleiben von dieser Wertgrenze unberührt;

  5. Sendungen, die Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten, Scheck-, Kreditkarten, gültige Briefmarken, gültige Telefonkarten oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von mehr als 500,- EURO enthalten; Näheres bestimmt die Übersicht Wertgegenstände;

  6. Alle am selben Tage übergebenen Sendungen an denselben Empfänger, die Güter gemäß Ziffer 6 im Gesamtwert von mehr als 500,- EURO enthalten.
    .
    Für andere Sendungsarten findest du die entsprechenden Ausnahmen in den AGB:
    www.dhl.de/de/toolbar/searchresults.html?q=versandbedingungen

Lebende Tiere, zumindest nicht "einfach so".