Was darf eine stellvertretende Einrichtungsleitung tun, was eine Leitung nicht tun darf? Am Beispiel eines Obdachlosenheimes?

1 Antwort

Das hängt immer davon ab, was genau die jeweiligen Stellen beinhalten. Und das wiederum legt der Arbeitgeber fest.

Eine Stellvertretung kann in Abwesenheit der Leitung alle Befugnisse der Leitung haben, also quasi in dem Moment immer voll und ganz an ihre Stelle treten. Genau so können aber auch Befugnisse und Zuständigkeiten ausgeschlossen sein, z. B. Personal- oder Budgetentscheidungen. Somit muss man hier immer schauen, was Stellenbeschreibung, Kompetenzmatrix, Arbeitsvertrag und Co. dazu sagen, also wie dort die Stellvertretung genau definiert ist!