Was darf ein Pflegekind haben (über18 Jährige)?
Was dürfen eigentlich die Pflegekinder verlangen? Welche Kosten müssen die Pflegeeltern übernehmen? wie z.B. Urlaub, Bus und Bahnkarte und was die in der Freizeit unternehmen?
Ganz wichtige Frage dürfen Pflgeeltern mit dem Kind ganze Zeit streiten, weil sie von der Arbeit gestresst sind?
P.s ich frage die Sachen, weil ich mir um meinen Freund sorgen mache und vieles sieht anders aus als bei mir. Er ist immer lieb aber wenn er was seine Pflegeeltern fragt endet es mit Streit also er kann irgendwie nichts und er ist seelich sehr belastet.
Ich bedanke mich für eure Antwort
Zur Info er hatte schlimme Vergangenheit, deswegen lebt er noch dort und die Leute die keine Ahnung haben bitte keine komische Antworten schreiben.
Soweit ich weiß die Pflegeeltern kriegen noch Pflegegeld für ihn.
6 Antworten
Wenn das ehemalige Pflegekind volljährig geworden ist, endet die Pflegschaft. Unter Umständen kann Wohngeld beantragt werden, falls er oder sie weiter dort wohnen möchte. Das ist ein Mietvertrag zur Untermiete.
Ansprüche hat der oder die junge Erwachsene keine, oder besser nur die, die im Untermietvertrag festgehalten sind.
>18 Jahre ist man in Deutschland volljährig und kann/darf/muss man seine eigenen Entscheidungen fällen und sein eigenes Leben leben.
Dein Freund kann jederzeit bei den Pfegeeltern ausziehen und sein eigenes Ding machen.
Sie müssen seinen Lebensunterhalt aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Pflegegeld ( soweit sie dies überhaupt noch erhalten ) incl. Kindergeld finanzieren.
Das heißt jetzt aber sicherlich nicht, dass sie dem Pflegekind Urlaubsreisen oder "gehobenes" Taschengeld oder spezielle Markenbekleidung finanzieren müssen.
dürfen Pflgeeltern mit dem Kind ganze Zeit streiten,
wenn innerhalb der Pflegefamilie derartige Probleme auftreten, so kann der Jugendliche diese im Rahmen eines Hilfeplangespräches mit dem JA klären.
Insgesamt gilt - die Pflegeeltern können den 18-jährigen auch vor die Türr setze - bzw. dieser kann als Volljähriger uter Zurhilfenahme von Leistungen nach SGB II relativ problemlos ausziehen.
Mit 18 Jahren sind volljährig und haben an den Pflegeeltern keinen Anspruch.
Mit 18 darf das "Kind" sich beim Sozialamt melden und mit dessen Unterstützung ein eigenes, mutmaßlich ärmeres, Leben führen.