Dürfen Pflegeeltern mit dem Pflegekind

12 Antworten

Du hast ganz andere Probleme wenn ich mir so Deine Fragen durchlese. Das ist kein Vorwurf sondern mit großer Sicherheit eine Tatsache.

Du schaust also im Internet nach der für Dein Bundesland zuständigen Landesstelle für Suchtgefahren. Da schaust Du auf der Seite nach der nächsten Beratungsstelle. Und dann gehst Du da hin. Dort erklärst Du bitte dass Dein Vater Alkoholiker ist und Du für Dich nun Hilfe suchst als sein Kind. Es reicht wenn Du noch dazu sagst dass Dir dazu geraten wurde und sie könnten Dich nun informieren wieso, weshalb, warum und so fort. Aber am Rande: Alkoholismus ist eine Familienkrankheit. Die Kinder sind in der Regel von dieser Erkrankung geschädigt. Nimm die Watte aus den Ohren, höre aufmerksam zu, nimm Informationsmaterial mit welches Du zuhause mehr als ein Mal liest, frage nach einer Liste aller Selbsthilfegruppen für Angehörige, gehe in jede mindestens zwei Mal hin, höre da nur aufmerksam zu. Dann entscheide Dich für eine feste Gruppe. Es wird dann für Dich in Zukunft keine faule Ausrede geben die nächsten zwei Jahre. Du gehst da hin. Woche für Woche, ob es schneit oder Weihnachten und Ostern auf einen Tag fallen. Du willst Dein Kind zurück, also bewege Dich.

Gönnst Du Deinem Kind den Urlaub nicht? Hallo? - Aber gut. Es kommt oft vor dass Kinder von Alkoholikern erst lernen müssen das Leben - zu fassen.

Ganz genau genommen darf nichtmal die Mutter ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, wenn der getrennt lebende oder geschiedene Vater nicht zustimmt. Aber bei einer amtlichen Sache wie eine Ausweis muss der Vater einwilligen und an der Grenze, mit Ausweisen, fragt dort niemand mehr, ob alles erziehungsberechtigten Elternteile einverstanden sind.

Deine Freundin muss als erziehungsberechtigte Mutter dem zustimmen, wenn die Pflegeeltern sie mit ins Ausland nehmen wollen. Ansonsten machen sich die Pflegeeltern strafbar. Allerdings kann die Aushändigung des Ausweises bereits als Zustimmung betrachtet werden, da hier bereits angefragt wurde und der Zweck der Ausweisaushändigung bekannt ist. Also, vor dem Handeln gut überlegen.

Andererseits. Wie lange werden die Pflegeeltern mit dem Kind im Urlaub sein. Ist es nicht eine kurze, begrenzte Zeit, die man vielleicht auch zum Wohle des Kindes opfern sollte? Ich habe meiner Ex nie Steine in den Weg gelegt, zwar hat sie mir bewusst einen auswischen wollen, aber ich denke da eher an meine Kinder und ihr Wohl als an Rache gegen meine Ex.


turalo  26.11.2013, 08:57

Die Freundin ist nicht mehr erziehungsberechtigt. Sonst wäre das Kind nicht "weggenommen" worden. Das Sorgerecht liegt jetzt wohl beim Jugendamt, bzw. wird es ein schwebendes Verfahren sein.

1
Quiddy  26.11.2013, 09:01
@turalo

Hier steht nirgends, dass das Kind weggenommen wurde, es gibt tausende von Gründen für eine Pflegschaft bei Pflegeeltern.

Und in den meisten Fällen bleibt das Sorgerecht bei den leiblichen Eltern.

0
lumelia2002 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 09:05
@turalo

Wer lesen kann ist klar im Vorteil Sie hat beide sachen noch also Sorge/Aufenthaltsbestimmungsrecht das kind ist in eine Kurzeitpflege Erst bot ihr das JA eine Mutterkind heim an von dauer 6-8 Woche und dann hat die Kindesmutter drum gebet das Gutachten erstellen zu lassen was dieses Jahr noch passiert. Und das Kind wurde wie ich schon geschrieben habe rausgeholt weil die sagten sie wäre überfordet was überhaupt nicht stimmt

0
turalo  26.11.2013, 09:07
@lumelia2002

Und Du kannst entscheiden, ob Deine Freundin überfordert ist oder nicht?

1
Kandahar  26.11.2013, 09:07
@lumelia2002

Das klingt haargenau nach deine bisher gestellten Fragen. Also bist du doch die Mutter! Hab ein Herz und leg dem Kind keine Steine in den Weg, es hat schon genug durchleben müssen!

1
lumelia2002 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 09:09
@Kandahar

mir wird das langsam zu dumm mit dir meine freundin bat mich hier zu schreiben

1
lumelia2002 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 09:10
@turalo

ja kann ich . sie geht liebe voll mit ihrem Kind um alles was eine mutter für ihr kind tut

0
turalo  26.11.2013, 09:17
@lumelia2002

Da ich Deine anderen Fragen schnell gelesen habe, glaube ich Dir kein Wort.

2
Kandahar  26.11.2013, 12:07
@lumelia2002

Du bist hier anonym! Also warum lügst du? Machst du das gegenüber dem Jugendamt auch so?

0

Das Jugendamt dürfte inzwischen das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben...

...also ist die Frage doch unnötig...

Wie egoistisch kann man denn sein das man seinem Kind nichtmal einen Urlaub gönnt ???

http://www.gutefrage.net/frage/aufenthaltsbestimmungsrecht-wer-weiss-was


user294054  26.11.2013, 22:39

Naja, wenn das Kind dort gerade erst seit drei tagen ist wäre ein Urlaub wirklich ein bisschen viel.

Vielleicht ist die Mutter auch an Krebs erkrankt oder so...

0
turalo  26.11.2013, 09:14

DH - aber so was von!!!!!

1

Hallo lumelia2002,

ich finde es schon traurig, dass das Kind bei Pflegeeltern ist und die Mutter nicht mal Umgangsrecht hat., Da muss schon was Schwerwiegendes vorgefallen sein, wenn das so bestimmt wird.

Im Interesse des Kindes würde ich deiner Freundin aber raten, den Kinderausweis auszuhändigen. Das zeigt zum einen, dass sie kooperativ ist und das Beste für ihr Kind will. Und zum anderen wirft das auch ein besseres Licht auf sie.

Alles Gute

Virginia


lumelia2002 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 09:08

Wer lesen kann !!! Es nervt das leute ihr Senf dazugeben wollen aber immer etwas anderes schreiben Sie hat umgang 1 die Woche für eine std und wenn das Kind jz im Urlaub ist hat Sie kein umgang weil ja das kind nicht da ist. Und nochwas sie bekommt ihr kind jz einmal die woch über das Wochenende

0
Virginia47  26.11.2013, 10:03
@lumelia2002

Jetzt muss ich aber doch noch meinen Senf dazugeben:

Du schreibst von einer Freundin und meinst dich selber.

Du schreibst oben, dass sie/du das Kind nicht sehen darf.

Und sie/du will den Urlaub verhindern... Wie sieht das beim Jungendamt aus? Kräftemessen?

Ein Urlaub wäre jedoch das Beste für das Kind.

Ich habe eine bekannte Familie, die auch zwei Pflegekinder hat, weil die Eltern nicht in der Lage sind, die Kinder zu betreuen. Sie halten den Kontakt zu den leiblichen Kindern aufrecht. Und kooperieren beiderseitig...

4

soweit ich weiß, müssen sie die zustimmung einholen, da es sich nur um eine pflege handelt. da müssen die pflegeeltern und die leiblichen eltern einfach cooperieren, anders geht es nicht.


lumelia2002 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 08:48

Sie will ihre zustimmung gar nicht geben

0
turalo  26.11.2013, 08:49
@lumelia2002

Wahrlscheinlich hat sie nicht das Aufenthaltsbestimmungs- oder Sorgerecht. Da wird das Jugendamt zuständig sein.

Sie schadet ihrem Kind, wenn sie jetzt "Theater" macht, das sollte ihr schon klar sein.

3
reginarumbach  26.11.2013, 08:50
@lumelia2002

dann würd ich mit dem JA reden, denn das sind ja dann zwei völlig unterschiedliche meinungen. warum will sie die zustimmung nicht geben? wäre vielleicht auch mal schön fürs kind wegzukommen....oder? oder würde eher das heimweh nach der mama überwiegen? ...wie auch immer, eins steht fest: wenn der umgang zwischen leiblicher mutter und den pflegeeltern schlecht ist, dann leidet -wie immer!- nur ein mensch so richtig darunter ...das kind! deshalb sollte sie wohl den weg frei machen....

0
Kandahar  26.11.2013, 08:53
@lumelia2002

Warum nicht? Für das Kind wäre es doch sicher schön, mal in Urlaub zu fahren.

1
turalo  26.11.2013, 08:54
@reginarumbach

Heimweh nach der leiblichen Mutter? Das Kind wurde aus der Familie genommen und bei Pflegeeltern untergebracht. Das geschieht nicht, weil es dem Kind auffallend gut ging bei seinen leiblichen Eltern....

2
lumelia2002 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 08:56
@turalo
  1. Sie hat das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht
  2. Ist sie keine Rabenmutter wenn sie in der Zeit wo eig die in Urlaub währen ihr Kind sehen möchte.
  3. Wisst ihr gar nicht warum das Kind dort ist das JA macht ihr das Leben schwer schon vorher also vor der Geburt sie liebt ihr kind über alles sie macht auch alles und ihre vorrige nachbarn haben beim JA angerufen aber die Hebamme konnte zum glück sagen das es nicht stimmt so dinger halt jz wird ein Gutachten erstellt wo drin steht was eltern und kind helfen sollte. weil das JA meint sie wäre überfordert das Ja war bis jz erst ca 4 bei ihr und der kleine ist schon 15 Monate alt
0
turalo  26.11.2013, 09:00
@lumelia2002

"Einfach mal so" wird kein Kind von der Mutter getrennt. Dazu gehört schon mehr als ein Nachbar, der beim JA anruft und Beschwerde führt.

Das Jugendamt macht niemandem das Leben schwer, im Gegenteil, es verhilft dazu, daß Kindern das Leben nicht schwergemacht wird.

Mit einem Kleinkind von 15 Mon. ist sie bereits überfordert? Wie hat sich diese Überforderung denn bemerkbar gemacht?

Es muß schon allerhand vorfallen, daß so rigoros durchgegriffen wird.

Bei uns war noch nie das Jugendamt......

2
Quiddy  26.11.2013, 09:07
@turalo

Das ist leider nicht überall gleich. Häufig sind Jugendämter sehr schnell sehr überaktiv, wo es nicht angebracht ist. Andererseits bewegen sie sich oft dort nicht wo es nötig ist.

Und um es juristisch auf den Punkt zu bringen. DAS JUGENDAMT nimmt NIEMALS Kinder weg, dazu hat es gar nicht die rechtliche Handhabe. Es kann lediglich vermitteln und wenn ein Kind dann aus einer Familie WEGgenommen wird, dann hat es das Familiengericht entschieden.

1
turalo  26.11.2013, 09:12
@Quiddy

Gut, formulieren wir es um:

Das Jugendamt sieht Anlass, ein Kind bei Pflegeeltern unterzubringen und veranlasst dementsprechende Schritte.

Dann ist plötzlich das mütterliche Geschrei und die mütterliche Liebe groß.

Mir ist ein "überaktives" Jugendamt wesentlich lieber als wenn erst zu spät gehandelt wird.

Junge und/oder alleinstehende Mütter werden vom Jugendamt (auf Wunsch) begleitet. Wenn dann auffällt, daß alles nicht so richtig rund läuft, werden sie beraten. Wenn dann immer noch auffällt, daß es absolut gar nicht zu laufen scheint, dann werden die Kinder (auf Antrag) eben woanders untergebracht. Daran ist nicht zu rütteln und das ist auch nicht falsch.

1
reginarumbach  26.11.2013, 10:28
@turalo

das mag sein...aber kinder sind da nicht so eindeutig in ihren gefühlen wie wir mit unserem verstand. es kann sehr gut sein -und ist auch in vielen fällen so- , dass es die kinder in der eigenen familie nicht gut haben und dennoch absolut loyal sind und sehr stark hin und hergerissen sind von widerstreitenden gefühlen, bis hin zum heimweh nach den eltern, oder wie in diesem fall nach der mutter. die situation der kinder ist außerordentlich schwierig und es ist nicht möglich dies mit einer schwarz-weiß-entscheidung zu beurteilen.

0
reginarumbach  26.11.2013, 10:53
@Fritzhund2

ach....das ist ja doof. sie ist recht uneinsichtig und lügt. was soll man da sagen? lieber nix mehr. mir tut das kind leid.

2
Quiddy  26.11.2013, 11:27
@turalo

Wenn wir zum Wohle der Kinder handeln wollen ist ein überreagierendes Jugendamt mindestens ebenso problematisch wie ein schlafendes Jugendamt.

Aber ich muss die Jugendämter auch in Schutz nehmen, denn vermeitlich aufmerksame Bürger, die beim Jugendamt Meldungen machen, reagieren auch oft über und teilen übertriebene Beobachtungen mit, genauso gibt es Menschen, die sehr zögerlich sind und dann unglaubwürdige Meldungen machen. Das Jugenamt soll nun die Spreu vom Weitzen trennen.

Wenn das Jugendamt sich selber einen Überblick verschaffen will, sind alle gewarnt und alles ist Friede, Freude, Eierkuchen.

0