Betretungsverbot?
Hallo!
Unsere besten Freunde wohnten einst neben uns bis der Vermieter ihnen kündigte. Da die ganze Situation im Streit endete sprach der Vermieter ihnen Betretungsverbot aus. Da wir aber noch dort wohnen und den gleichen Herren als Vermieter haben können wir unsere Freunde nicht mehr zu uns einladen weil sie sein Grundstück betreten müssten um zu unserer Türe zu gelangen. Ist halt ein großes Grundstück mit 5 Häusern und Parkplätzen. Nun zu meiner Frage. Was können wir tun damit unsere Freunde uns besuchen dürfen (außer ausziehen)? Schließlich nimmt er uns ja unsere sozialen Kontakte. Kann man rechtlich was erreichen?
4 Antworten
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Schlicht und ergreifend der Vermieter hat kein Recht Eurem Besuch den Zutritt zu Eurer Wohnung / Eurem Haus zu verweigern. Auch wenn dies bedeutet, dass dieses Besuch das Grundstück queren muss.
https://www.vermietet.de/hausverbot-vermieter
Gäste
Der Vermieter kann dem Mieter keine Vorschriften über den Empfang von Besuchern machen. Das Hausrecht des Mieters gilt sowohl für die Wohnung selbst als auch auf die Zugänge zur Wohnung.
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Selbstverständlich dürfen eure Freunde weiterhin den Weg zu euch benutzen, es sei denn sie stellen für den Vermieter eine Bedrohung dar.
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Wenn eure Freunde den Hausbesitzer nicht bedroht o.ä. haben, dann können die euch einfach weiter besuchen. Er darf euch nämlich den Besuch nicht einfach vorenthalten.
Nur wenn er echte Gründe hat, wenn es um Gewalt geht.
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Die dürfen euch besuchen.