Betretungsverbot?

4 Antworten

Schlicht und ergreifend der Vermieter hat kein Recht Eurem Besuch den Zutritt zu Eurer Wohnung / Eurem Haus zu verweigern. Auch wenn dies bedeutet, dass dieses Besuch das Grundstück queren muss.

https://www.vermietet.de/hausverbot-vermieter

Gäste

Der Vermieter kann dem Mieter keine Vorschriften über den Empfang von Besuchern machen. Das Hausrecht des Mieters gilt sowohl für die Wohnung selbst als auch auf die Zugänge zur Wohnung.

Selbstverständlich dürfen eure Freunde weiterhin den Weg zu euch benutzen, es sei denn sie stellen für den Vermieter eine Bedrohung dar.

Wenn eure Freunde den Hausbesitzer nicht bedroht o.ä. haben, dann können die euch einfach weiter besuchen. Er darf euch nämlich den Besuch nicht einfach vorenthalten.

Nur wenn er echte Gründe hat, wenn es um Gewalt geht.

Die dürfen euch besuchen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung