Was bei Dienstherrenwechsel von Landkreis zu Stadt beachten (Beamtin)?

1 Antwort

Der Dienstherrenwechsel bei verbeamteten Kräften gleicht im Grunde dem Arbeitgeberwechsel von Angestellten, mit dem Unterschied, dass die aufgelaufenen Versorgungsansprüche vom abgebenden Dienstherren per Einmalzahlung an den aufnehmenden Dienstherren abgelöst werden.

Ob der aufnehmende Dienstherr eine neue Urkunde ausstellt, hängt letztlich von den dort üblichen Regularien ab. Es handelt sich ja nicht um eine erneute Verbeamtung, sondern eben nur um einen Wechsel des Dienstherren.


PiafromIdris 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 11:41

Vielen Dank für die Antwort. Kann mein jetziger Dienstherr einen von mir z. B. für September 2024 angestrebten Wechsel verhindern bzw. nach hinten rausschieben?

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FordPrefect  01.07.2024, 14:13
@PiafromIdris

Für September (also zum 1.9.) sehe ich kaum eine reelle Chance, denn die Fristen bewegen sich üblicherweise im Rahmen von 2 - 6 Monaten. Damit wäre frühestens der 1.10. realistisch. Im Endeffekt regeln das die Dienstherren untereinander.

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