Was bedeutet "ununterbrochener Aufenthalt" in der BRD?

1 Antwort

Ist damit gemeint wie lange mein normaler Wohnort hier ist?

JA das ist gemeint.

Der im Staatsangehörigkeitsgesetz verwendete Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts hat nach der Rechtsprechung des Senats im Wesentlichen die gleiche Bedeutung wie der Begriff "dauernder Aufenthalt" in Art. 2 Satz 1 des Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit - Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit (AG-StlMindÜbK) - vom 29. Juni 1977 (BGBl. I S. 1101). Bezüglich beider Begriffe kann an die Legaldefinition des gewöhnlichen Aufenthalts in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung angeknüpft werden.

BVerwG, U. v. 26.04.2016 – 1 C 9/15 – juris, Rn. 12

BVerwG, U. v. 18.11.2004 – 1 C 31.03 – BVerwGE 122, 199 <202 f.> m.w.N.

Danach hat ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, wenn er nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebt, so dass eine Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist.
Dies ist der Fall, wenn er hier nach den tatsächlichen Verhältnissen seinen Lebensmittelpunkt hat. Hierfür bedarf es mehr als der bloßen Anwesenheit des Betroffenen während einer bestimmten Zeit
. Nicht erforderlich ist indes, dass der Aufenthalt mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbeschränkte Zeit angelegt ist und sich zu einer voraussichtlich dauernden Niederlassung verfestigt hat; auch ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel und ein bloßer Verzicht auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen schließen einen gewöhnlichen Aufenthalt nicht aus.
https://www.migrationsrecht.net/kommentar-staatsangehoerigkeitsgesetz-stag-deutscher-pass-stag/kommentierung-stag-einbuergerung-aufenthaltsdauer.html
Woher ich das weiß:Recherche