Was bedeutet folgendes im Fahrzeugschein?
Hallo Leute,
ich habe mir ein Fahrzeug von weiter weg gekauft und habe nur erstmal die Papiere zum Anmelden mitnehmen können. Soeben ist mir im Fahrzeugschein aufgefallen, dass evtl. eine Anhängerkupplung nachmontiert und eingetragen wurde. Jedoch verstehe ich die Eintragung nicht so ganz und hoffe auf eure mithilfe.
7.2/8.2: +110 B.ANHÄNGEBETRIEB *WW.AHK LT.EGTG*Bei 19" BEREIFUNG KEIN ANHÄNGEBTRIEB MÖGLICH*
Ich danke im voraus!
2 Antworten
Die Achsen wurden offenbar aufgewichtet. Die technisch zulässige Achslast für die Eintragungsfelder 7.2 und 8.2 wurden um +110KG bei Anhängerbetrieb erhöht. Das resultiert vermutlich aus der Stützlast.
WW bedeutet "wahlweise".
"AHK" bedeutet "Anhängerkupplung".
LT EGTG bedeutet "Laut EG Typgenehmigung".
Im Ergebnis dürfte das Fahrzeug also eine abnehmbare Anhängerkupplung haben, die dank Typgenehmigung eingetragen wurde.
Wenn die (vermutlich) Sommerfelgen, also 19" drauf sind, darf man keinen Anhänger mitführen. Wahrscheinlich geht es dabei um die Höhe des Kugelkopfes der AHK, die dann nicht mehr stimmt.
2%, genau genommen. Und Deine Erklärung für den Eintrag wäre welche?
Hallo L30nBlu3!
Hier findest du die Fahrzeuhscheineinträge einzeln aufgelistet und beschrieben mit Bildern:
https://www.bussgeldkataloge.de/wp-content/uploads/erklaerung-kfz-schein.png
Und hier weitere Erklärungen:
https://www.bussgeldkataloge.de/fahrzeugschein/#grafik
LG
gufrastella
Der Radumfang - und damit auch der Raddurchmesser - darf sich bei anderen Rad-Reifen-Kombinationen nicht ändern. Der AHK-Kugelkopf dürfte sich nur im minimalen Bereich in der Höhe verändern.