Was bedeutet "die vollständige aufgabe der wohnung/en erfolgt zum TT/MM/JJ" auf dem Formular der Abmeldung beim GEZ/Beitragservice?
Hallo, leute
Mein Mitbewohner zahlt bereits Rundfunkbeiträge für unsere Wohnung, deshalb muss ich einen Formular der Abmeldung darüber erklären. Auf dem Formular steht es einen Satz, den ich nicht verstehe. "die vollständige aufgabe der wohnung/en erfolgt zum TT/MM/JJ"
also wie 2. Teil unter der Verbindung https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e183/Buergerinnen_und_Buerger_Wohnungsabmeldung_0106.pdf
danke!
4 Antworten
Jedenfalls hast du das richtige Formular. Es kommt für den einzutragenden Termin entscheidend darauf an, seit wann dein Mitbewohner zahlt und seit wann du eingezogen bist. Hat dein Mitbewohner schon gezahlt als du eingezogen bist, gibst du deinen Einzugstermin an. Hat er erst nach deinem Einzug gezahlt, kannst du nur diesen Termin angeben. Ganz wichtig ist, dass deine rückwirkende Abmeldung nur akzeptiert wird, wenn du deine Meldebescheinigung mitschickst und die Beitragsnummer deines Mitbewohners angibst. Sonst wirst du nur für die Zukunft abgemeldet. Die Wohnung, aus der du dich abmeldest, ist eure jetzige gemeinsame Wohnung.
Das ist der Zeitpunkt ab dem die Abmeldung gelten soll. Z.B. 01.07.2015 wenn du den Brief morgen noch abschickst. Den Rest noch ausfüllen und die Unterschrift nicht vergessen.
Ich glaube kaum das sie einen so weit zurück liegenden Termin akzeptieren. Denn wenn du nicht befreit bist muß du zahlen.
Zu welchem Datum. Tag, Monat, Jahr.. Bsp.: 31.12.2013
Aber zum welchem Datum werde ich noch mal umziehen oder?
Das musst Du nicht ausfüllen, da Du ja nicht aus der Wohnung ausziehst.
Danke! Seit 05.10.2014 wohne ich mit jetztigem Mitbewohner, also muss ich 05.10.2014 oder 01.07.2015 ausfüllen, wenn ich den Brief morgen abschickst.
Hast Du denn für die alte Wohnung bezahlt? Und willst Du jetzt für die alte Wohnung kündigen?
Genau das dachte ich mir .. also: Die Zeile musst Du nicht ausfüllen! ^^
Klar muss er das ausfüllen! Er scheint doch zu seinem jetzigen Mitbewohner gezogen zu sein und da muss er doch seine alte Wohnung abmelden!
Logisch? Oder?! ;-)
Danke! Seit 05.10.2014 wohne ich mit jetztigem Mitbewohner, also muss ich 05.10.2014 oder 01.07.2015 ausfüllen, wenn ich den Brief morgen abschickst.