Was bedeutet die freizeichnungsklausel ohne obligo und freibleibend?

1 Antwort

freibleibend bedeutet, das Angebot ist "unverbindlich" und stellt keinen Antrag im Sinne des Kaufvertragsrechts dar. Es handelt sich sozusagen um eine Einladung ein Kaufgebot zu machen.

ohne Obligo ist eine alte Klausel bei Wechseln. Wenn jemand einen Wechsel weitergibt und für die Erfüllung nicht haftbar gemacht werden will. Da Wechsel heute quasi nicht mehr existieren, wird dieser Begriff synonym für freibleibend verwendet