Was bedeutet die Abkürzung e.K.?

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Die Abkürzung e. K. heißt eingetragener Kaufmann (Kauffrau). Das bedeutet, es handelt sich hier um eine Person, die als Kaufmann/Kauffrau im AHndelsregister eingetragen wurde und eine gewerbetreibende Person ist. Alternative Abkürzungen hierfür sind e. Kfm (Kfm=Kaufmann) bzw e. Kffr (Kffr=Kauffrau).


AngelOnTheEarth 
Beitragsersteller
 18.09.2011, 15:16

Sollte ich die Abkürzung mit in die Bewerbung schreiben?

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Rob951  18.09.2011, 15:17
@AngelOnTheEarth

Ja in diesem Falle solltest du es machen, der Form halber. Es kann z.B. auch zu Firmennamen gehören, weshalb dies unbedingt angegeben werden sollte.

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e. K steht für eingetragene Kaufleute (e.K. oder e.Kfm. bzw. e.Kfr.) und Personengesellschaften.-lg