Was bedeutet der Satz: "Wir begrüßen ausdrücklich die Bewerbung von Menschen mit Behinderung, deren Integration uns ein besonderes Anliegen ist"?

7 Antworten

Ich würde es angeben, denn damit bist Du automatisch beim Vorstellungsgespräch zu berücksichtigen.

Zum Anderen: Du bekommst 5 Tage Urlaub mehr und kannst 2 Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen.

Und auch Dein Kündigungsschutz ist weitaus besser, da nämlich die Integrationsbehörde bei einer Kündigung auch noch ein Wörtchen mitzureden hat.

Steuerlich haste auch einen höheren Freibetrag.

Firmen ab einer bestimmten Größe, sind gesetzlich verpflichtet, eine bestimmte Quote an Schwerbehinderten zu beschäftigen.

Wenn das so formuliert ist, würde ich die Schwerbehinderung, auf jeden Fall angeben. Es heißt zwar nicht automatisch, dass Schwerbehinderte bevorzugt werden, aber bei entsprechender Eignung und gleichwertigen Bewerbern, zieht man dann vielleicht doch den Schwerbehinderten vor, weil man die Quote erfüllen muss oder es der Firma, ein besonderes Anliegen ist.

Ganz genauso ist es.

Eigentlich sollte so ein Vorgehen für jeden Betrieb selbstverständlich sein, wenn aber ausdrücklich darauf hingewiesen wird, kann das für Dich nur vorteilhaft sein.

Du solltest Deinen Status also nicht verheimlichen.

Das heißt, dass Du bei gleicher Eignung einem Nichtbehinderten vorgezogen wirst. Du musst klar machen, dass die Eignung trotz Behinderung vorhanden ist. Und achte bei der Bewerbung auf die Sprache! 

Ja, so würde ich es auch verstehen - ja, solltest du angeben