Was bedeutet das genau - vom Gericht ?
Dem Verurteilten wird aufgegeben, wahrend der Bewährungszeit jeden Wechsel seiner Wohnung oder jeden nicht nur kurzzeitigen Wechsel seines Aufenthalts dem Gericht unter Angabe der obigen Geschaftsnummer sofort unaufgefordert schriftich mitzuteilen
3 Antworten
Wenn Du umziehst oder Dich längerfristig bei jemand anderem aufhältst (zB weil Du dort wohnst, auch zur Untermiete oder ähnlichem), musst Du das dem Gericht von Dir aus (nicht auf Anfrage vom Gericht oder jemandem sonst) dem Gericht mitteilen und dabei die angegebene Geschäftsnummer nennen.
Woher ich das weiß:Hobby – Deutsch, Englisch, Japanisch, Italienisch
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Das ist doch ganz eindeutig. Wenn du umziehst, muß du deine neue Anschrift dem Gericht mitteilen. Und zwar unaufgefordert und unverzüglich.
Wenn du lange nicht zuhause bist musst du dem gericht Bescheid geben
nicht bei Urlaub