was bedeutet "cand. iur."?
3 Antworten
Schau mal: http://de.wikipedia.org/wiki/Studentischer_Grad
Zitat: "...Ab der Zwischenprüfung oder dem Beginn der Vorbereitung auf den endgültigen Studienabschluss auch als „cand. (candidatus) + Fachrichtung“. Candidatus (abgekürzt cand.) bezeichnet Studenten eines höheren Semesters, die sich kurz vor oder in der Zeit der Abschlussprüfungen befinden, also kandidieren (nämlich für einen akademischen Grad), oder je nach Studienfach oder örtlichem Gebrauch auch Studenten nach bestandener Zwischenprüfung. ..."
"...iur. (oder jur.) iurisdictionis, iuris prudentiae Jura..."
Vor die Fachbezeichnungen setzen Studierende ein „stud.“, für den Abschluss kandidierende Studenten gilt die gleiche Liste mit „cand.“
Quelle: Wikipedia
Könnte es auch "cand.jur." sein. Dann sollte es "Jurastudent vor dem 2. Staatsexamen" heißen. Es ist aber kein offizieller Titel. http://de.wikipedia.org/wiki/Studentischer_Grad