Was beachten wenn man im selben Haus umzieht?
Muss ich außer dem Ummelden beim Bürgeramt noch was anderes beachten, wenn ich im selben Haus umziehe?
3 Antworten
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Ein Umzug im gleichen Haus verlangt keine Ummeldung, da sich an der Anschrift nichts ändert.
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Besteht eine Meldepflicht beim Umzug im selben Haus? Ja. Es besteht eine Meldepflicht bei einem Umzug im selben Haus. Die Meldepflicht besteht, da sich durch den Umzug Details deiner Adresse ändern, wie die Wohnungsnummer oder die Etage
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Gerade zum Bürgeramt mußt Du nicht, weil die Adresse ja gleich bleibt.
Aber Strom-, Gas-, Wasser-, Telefon/Internet mußt Du ummelden. Vergiß nicht, beim Auszug und Einzug jeweils die Zählerstände zu protokollieren und vom Vermieter gegenzeichnen zu lassen.
Ändere die Namensschilder and Klingel und Briefkasten. Sonst geht die Post in die alte Wohnung.
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Wenn du im selben Haus umziehst, musst du gar nichts machen
Ich hab heute morgen gelesen, dass man das muss, weil manche Gemeinden Stockwerk und Wohnung vermerken