Warum wurden im Januar 1945 Evakuierungen (bspw. aus Ostpreußen) doch noch erlaubt?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist falsch zu sagen, dass die Flucht des Gauleiters Koch den Befehlsgehorsam des Volkes zerstört hätte, wie archibaldesel hier schreibt. Das Volk wusste ja gar nicht, dass Gauleiter Koch sich abgesetzt hatte. Und die Handhabe gab es immer noch, denn der Befehl des Fluchtverbots, was wegen „Feigheit vor dem Feind“ mit Todesstrafe geahndet werden sollte,  galt immer noch. Die Menschen durften ihre Orte nicht verlassen. Doch mit den hörbaren Kampfhandlungen der heranrückenden Front kam es zu einer spontanen Massenreaktion der Bevölkerung. Die Angst vor der herannahenden Roten Armee, die für ihre Verbrechen an der Zivilbevölkerung bekannt war, war unerträglich. Im Januar 1945, zum ungünstigsten Zeitpunkt mit extremsten Bedingungen um die 25 Grad Minus und sehr viel Schnee, begaben sich nahezu alle Einwohner einer Stadt oder eines Dorfes zum selben Zeitpunkt auf die Flucht vor der herannahenden Roten Armee. Meine Großmutter erzählte mir, dass sie von der Flucht des Gauleiters Koch erst Jahre später aus der Zeitung erfahren hat. Alle in ihrem Dorf verfolgten das Knallen der Geschosse und sahen Feuer am Horizont. Aus Panik verließen sie mit allen anderen Dorfbewohnern gleichzeitig ihre Heimat, mit dem Wissen, eventuell wegen Befehlsverweigerung erschossen zu werden.

Weil sich der Gauleiter von Ostpreußen Erich Koch, der größte Scharfmacher und Lautsprecher, selbst mit dem "Gauleiterzug" am 21./ 22. Januar 1945 heimlich und feige aus dem Staub gemacht. Da gab es nun wirklich keine Handhabe mehr, die Bevölkerung an der Flucht zu hindern.