Warum wird man nach der verbüsten Haftstrafe mit 5 Jahren Führungsaufsicht weiterbestraft....ist das Gerechtigkeit?
also nach der verbüsten haft bekommt man ganz plötzlich und völlig unerwartet noch 5 Jahre lang Führungsaufsicht mit Bewährungshelfer und Auflagen und Weißungen....und wenn man sich nicht daran hält kann man mit erneuten 3 Jahren Knast rechnen ! Ist das wirklich Gerechtigkeit wenn man kurz vor seiner Haftentlassung direkt im Anschluss gesagt bekommt: Das man jetzt mit Führungsaufsicht weiter bestraft wird...obwohl im Gerichtsurteil garnichts von Führungsaufsicht erwähnt wird ? Also warum darf ein Richter jemanden weiter bestrafen......obwohl er seine Strafe komplett verbüßt hat....also komplett abgesessen hat ? und warum ist die Beschwerde darauf unzulässig ? Ist sowas wirklich Gerechtigkeit ? Wenn jan? Dann habe ich leider keine Ahnung von Gerechtigkeit
13 Antworten
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Egal was das Gesetz sagt Führungsaufsicht ist nochmal eine zustätzliche Strafe zur ohnehin bereits verbüßten Haftstrafe. So wie du fühle ich mich auch,ich habe meine 3Jahre abgesessen und muss mich jetzt noch mit so einer unnötigen Sache rumschlagen. Tolles System Deutschland😭
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Führungsaufsicht ist keine weitere Strafe. Im Gegenteil, sie soll verhindern, daß Du wieder straffällig wirst:
Führungsaufsicht tritt kraft Gesetzes ein, wenn- Verurteilte eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren (bei Sexualdelikten von mindestens einem Jahr) voll verbüßt haben,
- das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt zur Bewährung aussetzt,
- das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen Aussichtslosigkeit aufhebt,
- eine Entlassung aus der Sicherungsverwahrung erfolgt.
- Für die Dauer der Führungsaufsicht wird vom Gericht immer eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.
https://www.berlin.de/sen/justiz/soziale-dienste-der-justiz/fuehrungsaufsicht/
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Du kannst Dir den Bus zum Bewährungshelfer nicht leisten, möchtest aber drei Wochen Urlaub im Ausland machen. Sicher doch.
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Eine abgesessene Haftstrafe soll kein Freibrief sein, an genau dem Punkt weiter zu machen, der einen in den Knast gebracht hat.
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Aber wenn man dann als Resozialisierter....hahahaha.....lächerlich......in die Obdachlosigkeit geschmissen wird.....soll durch eine Führungsaufsicht alles besser werden ?. Wie lächerlich ist das denn Bitteschön ?. Man kommt ja auch aus der Obdachlosigkeit NIE WIEDER RAUS...weil einen der Sozialstaaat....hahahahaha....lächerlich.....vollkomend im stich lässt....da freuen sich manche Obdachlose sogar....wenn sie über die Winterzeit wieder zurrück ins WARME GEFÄNGNISS dürfen...,.soll man sich bei sooooo einem KRANKEN UND ASOZIALEM SYSTEM etwa wirklich auf die Haftentlassung mit anschliesender Führungsaufsicht und Obdachlosigkeit freuen können ? LÄCHERLICH !! Dieses System gehört komplett REFORMIERT
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Joa sieht so aus, dass du keine Ahnung und auch keinen Bezug zu Gerechtigkeit hast.
Wenn du etwas so schlimmes im Strassenverkehr getan hast, dass du dafür inhaftiert werden musstest, dann ist es nur logisch, dass sie dich weiter im Auge behalten.
Wärend der Haft konntest du ja nicht fahren, ergo können die ja nicht wissen, ob du weiterhin eine Gefahr darstellst für andere. Das wird jetzt 5 Jahre lang überprüft. Und das ist auch absolut richtig.
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Hier nach Gerechtigkeit schreien, warst du Gerecht als du deine uns nicht geschilderte Straftat ausführtest?
Bei bestimmten Personen unverzichtbar, so ne Führungsaufsicht! Wichtig
Intelligente ändern sich, aber nach deinem Usernamen nach zu Urteilen....
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Ich habe in meiner Frage nie erwähnt gehabt......das es um mich geht !!. Aber ja...es geht um mich...aber auch um Allgemeine Gerechtigkeit....die es leider nicht gibt.....und erlichgesagr bin ich genau das Gegenteil von dumm
Aber wenn es keine Strafe ist...wie du behauptest....warum steht dann immer in Justiz-Post ganz am Anfang schon: IN IHRER STRAFSACHE !!!!! sind folgende Änderungen eingetreten: bla bla bla.......... und warum ist es deiner Meinung nach keine BESTRAFUNG wenn man nicht für drei Wochen in Urlaub ins Ausland darf wegen der Führungsaufsicht ?? heist: wenn man sich Wöchentlich bei der ORTSANSÄSSIGEN POLIZEI PERSÖNLICH melden muss...dann kann man ja unmöglich für drei Wochen am Stück ins Auslad....ist das deiner Meinung nach wirklich keine Bestrafung ? Und wenn man mit dem Bus immer zum Bewehrungshelfer fahren muss...weil es keine andere Möglichkeit gibt....und man das Busgeld von 5€von der Justiz nicht zurrück bekommt...und man dann an diesem Tag hungern muss...weil das Harz4 Budget von 5€ Netto täglich für diesen Bus ausgegeben werden muss ? usw