Warum Unterschrift der Eltern bei wechseln des Religionsunterricht?

11 Antworten

Hallo!

Das ist tatsächlich seltsam. Du hast völlig recht, mit 14 Jahren bist du religionsmündig und darfst deine Religion selbst frei wählen. Deine Eltern müssen deine Wahl akzeptieren. Dieses Recht gilt nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland. Tatsächlich haben mir meine Lehrer damals genau das gesagt, dass ich keine elterliche Einverständnis mehr benötige, da ich religionsmündig geworden war.

Frag' in deinem Fall am besten deinen Lehrer noch einmal, und erwähne das mit der Religionsmündigkeit. :)


DerBuddha  14.09.2016, 22:22

es kommt darauf an, wie die SCHULE das intern regelt, denn religionsfreiheit bedeutet nicht gleichzeitig, dass man voll geschäftsfähig ist..........wenn die schule eine änderung nur durch einen antrag MIT unterschrift rechtlich für sich in anspruch nimmt, kann sie das sehr wohl auch so durchsetzen.................die religionsfreiheit ist davon nicht berührt, es geht dann also nur um eine änderung der schuldienste dem schüler gegenüber und viele schulen sichern sich dann lieber ab, als am ende als dumme dazustehen...............:)

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Das ist auch in BW so:

Sie müssen schriftlich erklären, dass Sie sich vom
Religionsunterricht abmelden. Geben Sie diese Erklärung bei der
Schulleitung ab. Je nach Alter gilt für Sie Folgendes:

vor Ihrem 12. Geburtstag:

Beide Elternteile müssen die Erklärung unterschreiben.

nach Ihrem 12. und vor Ihrem 14. Geburtstag:

Beide Elternteile müssen die Erklärung unterschreiben. Sie müssen

zusätzlich Ihr ausdrückliches Einverständnis bei der Schulleitung

abgeben.

nach Ihrem 14. und vor Ihrem 18. Geburtstag:

Sie müssen die Erklärung unterschreiben. Zum Übergabetermin bei der Schulleitung müssen Ihre Eltern eingeladen werden.

Die Erklärung muss neben den Unterschriften der Elternteile beziehungsweise Ihrer Unterschrift folgende Angaben enthalten:

Name

Klasse

Datum

Hier findest du auch die gesetzlichen Grundlagen:
https://www.ibka.org/files/Abmeldung_vom_Religionsunterricht_Farbe.pdf


Nadelwald75  15.09.2016, 19:12

Hallo Hamburger02,
deine Infos treffen nicht zu.
Dein Link hat folgende Quelle:
Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. IBKA.

Das ist aber keine Gesetzesgrundlage. Außerdem werden hier
lediglich Punkte genannt, an die sich die Schulleitung halten soll. Und die Gesetzesgrundlage dafür hätte ich mal gerne gesehen!

Die Eltern sind aber frei in der Entscheidung sind. Sie müssen z.B. der Abmeldung eines 14jährigen nicht zustimmen. Sie müssen noch nicht einmal reagieren.

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Hallo
H4LLLO,

das ist nicht nur in Bayern so.

Nordrhein Westfalen:

BASS 12 – 05 Nr. 1 Religionsunterricht an Schulen RdErl. d. Ministeriums
für Schule, Jugend und Kinder v. 20. 6. 2003 (ABl. NRW. S. 232)

6.2 Eine
Abmeldung ist schriftlich gegenüber der Schulleiterin oder dem Schulleiter
entweder durch die Erziehungsberechtigten oder nach Erreichen der
Religionsmündigkeit (ab 14 Jahre) von der Schülerin oder dem Schüler selbst mitzuteilen.
Melden sich Minderjährige vom Religionsunterricht ab, so sind deren
Erziehungsberechtigte darüber zu informieren.

Da du nicht volljährig bist, müssen deine Eltern einfach über alles, was deinen Bildungsgang betrifft, informiert sein und ggf. auch (außer Religion ab 14) darüber entscheiden. Deine Eltern werden ja auch über deine Noten und Zeugnisse, Stundenplan, Lerninhalte, deine Versäumnisse, deine Befreiung vom Sport, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen informiert.

Das ist eine ganz selbstverständliche Sache. Die Eltern unterschreiben ja auch nicht, dass sie einverstanden sind, sondern nur, dass sie informiert sind. Würdest du nicht unterschreiben, dann wäre deine Abmeldung aber doch
gültig. Die Eltern werden dann eben von der Schule informiert.

Wenn ich jetzt ganz böse wäre, würde ich sagen, dass sei Propaganda von der CSU ;p -Nein Spaß beiseite.

Du hast Recht, du darfst mit 14 Jahren frei wählen, welcher Religion du angehören und somit auch in welchen Unterricht gehen willst.

Ich denke, dass es einfach auf dem Antrag steht, weil der ja für alle Schüler gilt, auch für die, die noch nicht 14 sind. Da müssen die Eltern ja unterschreiben.
Die Schule setzt ja nicht extra ein Antragsformular auf ;)

Oder die Schule will sich absichern und dass deine Eltern in Kenntnis von deinem Fachwechsel besitzen. Das ist dann keine Einverständniserklärung, sondern eine Unterschrift im Sinne einer Kenntnisnahme. Praktisch ist das zwar schwer zu unterscheiden, aber juristisch ist das ein wichtiger Unterschied für die Schule.

Aber am besten fragst du einfach nochmal im Sekretariat nach :)

weil bei ALLEN anträgen und verträgen das alter eine rolle spielt.........und mit 14 bist du noch nicht voll geschäftsfähig, deshalb müssen deine eltern dann eine unterschrift leisten............... versuche mal, irgendwo im laden einen kaufvertrag abzuschliessen, wo man unterschreiben muss, kannste auch nicht.............

das fällt unter dem paragraphen, "Beschränke Geschätfsfähigkeit" die zwischen 7 und 18 jahren geregelt ist............ änderungen im schulalltag gehören dann dazu (wie in deinem fall), wenn die schule eine unterschrift dazu benötigt............:)