Warum soll man keine Bilder machen beim Friedhof?

8 Antworten

Was am Friedhof verboten ist, steht in der Friedhofsordnung. Als Beispiel die von Stuttgart:

§ 6 Verhalten auf den Friedhöfen
(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend und so zu verhalten, dass Ruhe und Ordnung gewahrt bleiben. Die Anordnungen des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes sind zu befolgen.
(2) Kinder unter sieben Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung Erwach-sener betreten.
(3) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:
1. Die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; ausgenommen sind Fahr-zeuge des Friedhofspersonals, der für den Friedhof zugelassenen Gewer-betreibenden sowie kleine Handwagen, Kinderwagen und Rollstühle,
2. der Handel mit Waren aller Art; insbesondere das Feilbieten von Gebinden, Blumen und Pflanzen, das Anbieten gewerblicher Leistungen sowie grund-sätzlich Werbung aller Art,
3. an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende Arbei-ten zu verrichten,

4. ohne Genehmigung des Garten-, Friedhofs- und Forstamts gewerbsmäßig oder freiberuflich zu fotografieren oder zu filmen, 

5. Druckschriften zu verteilen,
6. Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern,
7. Abraum und Abfälle abzulagern, die nicht auf dem Friedhof entstanden sind,
8. den Friedhof und seine Einrichtungen zu verunreinigen oder zu beschädi-gen,
9. Einfriedungen und Hecken zu übersteigen oder Grabstätten unberechtigt zu betreten,
10. elektroakustische Geräte wie Fernseh-, Mobilfunk-, Rundfunk- oder andere Geräte zur Tonwiedergabe zu benutzen sowie
11. Tiere mitzubringen, ausgenommen Assistenzhunde.
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt kann Ausnahmen zulassen, soweit sie dem Zweck des Friedhofs und der Würde des Ortes nicht widersprechen.
(4) Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhän-gende Veranstaltungen in Friedhöfen bedürfen der Zustimmung des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes; sie sind spätestens sieben Tage vorher anzumel-den.

..... (gewerbsmäßig oder freiberuflich zu fotografieren oder zu filmen)
bedeutet Privat darfst du das. Bloß gewebsmäßig nicht

Langsam werden deine Fragen langweilig, vor allem weil du offensichtlich ausschließlich nach Bestätigung suchst.

Das einzige Weltbild das hier in Gefahr ist, ist dein eigenes in welchem Fabelwesen wie Geister existieren und das sich mit aller Gewalt gegen die Realität wehrt.

Es gibt keine Geister und was du auf solchen Fotos zu sehen glaubst, ist nichts weiter als eine optische Illusion, ähnlich einem Rorschachtest.

Es gibt, soweit ich weiß kein Gesetz das einem das Fotografieren von Friedhöfen verbietet und auch sonst wüsste ich nicht das irgendjemand etwas dagegen hätte.

Ich habe schon auf vielen Friedhöfen fotografiert (ich liebe Friedhöfe), aber Geister sind mir noch nicht begegnet.

Vielleicht weniger Weingeist, dann siehst Du auch keine Geister :)

Ja. Warum soll man nicht? Noch nie gehört. 

Es gibt Leute, die besuchen Friedhöfe, nur um dort zu fotografieren. Z.B. der Zentralfriedhof in Wien... ist eine Reise wert!

Ich hab auch den schönen grünen Rasen fotografiert, wo irgendwo die Urne meiner Frau drunter liegt. Na und?


Lazarius  12.04.2017, 20:37

Wenn es hilft, Trauer zu bewältigen und wieder in ein geregeltes Leben zu finden, sind auch Bilder in Ordnung. Tut mir leid für dich. LG

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