Warum lautet diese Anzeige auf gefährliche Körperverletzung?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Guten Tag!

Der Schlag des B auf den A mit der Faust gegen die Schläfe könnte eine gefährliche Körperverletzung nach §§ 223 I, 224 I Nr. 5 StGB darstellen. In diesem Fall ist möglich, dass hierbei die Körperverletzung mittels einer das Lebensgefährdenden Behandlung begangen wurde. Nach h.M. liegt eine solche lebensgefährdende Behandlung vor, wenn die Tathandlung abstrakt geeignet ist, das Opfer in die Gefahr des Todes zu bringen. Ein solcher Schlag mit einem besonderen Energieeinsatz ist durchaus geeignet, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen. Die Schläfe ist nämlich empfindlich. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass es bei Menschen zu erheblichen Verletzungen oder gar zum Ohnmacht, Gehirnblutungen oder Tod führen kann (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 15; OLG Düsseldorf, JZ 1995, 908). Somit ist es durchaus als qualifizierte Körperverletzungshandlung im Sinne des § 224 I Nr. 5 StGB zu werten. Eine einfache Körperverletzung scheidet damit aus.

Der Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung ist mithin begründet.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard


Inkognito-Nutzer   31.07.2024, 16:58

Gefährliche Körperverletzung sieht mindestens eine Freiheitsstrafe vor, wenn auch mit Bewährung. Keine Geldstrafe.

Ist das nicht übertrieben?

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ChaosLeopard  31.07.2024, 17:10
@Inkognito-Beitragsersteller

Der Gesetzgeber hat gerade wegen der im Gesetz aufgelisteten qualifizierten Körperverletzungshandlungen, die durchaus zu erheblichen Verletzungen führen, einen höheren Strafrahmen gewählt. Zudem sieht die Vorschrift einen minder schweren Fall vor. So kann im Einzelfall auf drei Monate Haft bestraft werden.

Halte den Strafrahmen somit für verhältnismäßig.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

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Das hat einen relativ einfachen Hintergrund

Du hast ihn im Kopf Nähe verletzt indem du mit der Faust so heftig in diesem Bereich zugeschlagen hast

Wusstest du damit rechnen dass dies zu schwereren Verletzungen führen kann da kommt Verletzungen häufig lebensbedrohlich werden können

Du hast also billigend in Kauf genommen ihn damit auch schwerer zu verletzen der Glückliche Ausgang ist nicht strafmildern

Glücklicherweise unterstellt mein Bier keinerlei tötungsabsicht sonst könnte das tatsächlich sogar schon für versuchen Totschlag reichen

Bei einem schweren Schlag auf den Kopf wird im allgemeinen davon ausgegangen dass man mit einem eventuell tödlichen Ausgang rechnen kann

§ 224 Gefährliche Körperverletzung, (1) Wer die Körperverletzung, 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung oder 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls.

Da es am Kopf zu einer eheblichen Verletzung führte und schlimmere Auswirkungen haben kann. Man könnte schon fast sagen, wer auf Kopf zielt, hat eine solche Absicht, weil auch schon nach (2) Der Versuch ist strafbar.

Woher ich das weiß:Hobby – Beschäftige mich grundsätzlich mit Rechten und Gesetzten.

DomeLPs  31.07.2024, 00:23

Stimmt da man in unserem rechtssystem nicht danach misst welche Verletzungen jetzt tatsächlich entstanden sind sondern mit welchen Verletzungen zu rechnen sind

Sprich mutmaßlich im Kauf genommen worden

Während die Verletzung tatsächlich lebensbedrohlich geworden wäre auf der Anklage eventuell sogar versuchter Totschlag gestanden

Ich befürchte den Fragesteller ist gar nicht bewusst wie weitreichend die Folgen von so etwas sein können

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Weil du übertrieben hast und diese Verletzungen anscheinend zu mehr als nur Kopfschmerzen führen konnten.

Bei einer Provokation darf man sich nur so wehren, dass die andere Person nicht ernsthaft verletzt wird.

Am Ende des Tages ist es deine eigene Schuld und da hilft auch nicht mehr die Ausrede dass er dich provoziert hat.

Man kann jeden wegen allem anzeigen.

Welche Straftat die Staatsanwaltschaft und vor allem am Ende das Gericht hier als erfüllt ansieht, ist eine ganz andere Frage.

Hier ist aber die gefährliche Körperverletzung klar erfüllt, es wurde mit voller Wucht gegen den Kopf geschlagen - hallo!?


Inkognito-Nutzer   31.07.2024, 01:21

naja es war aber so zusagen eine eins gegen eins Situation ohne Verwendung einer Waffe , also auch kein gemeinschaftlicher Angriff.

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LottoOtto99  31.07.2024, 01:22
@Inkognito-Beitragsersteller

Völlig egal. Gezielter Schlag auf den Kopf, du hattest die Absicht ernsthaft zu verletzen. Das kann sogar töten.

Wenn du das nicht raffst ist das ein Grund mehr, dich dafür hart zu bestrafen.

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