Warum klagt das Jugendamt mich an?

4 Antworten

Eine Beistandschaft kann die Mutter deiner Kinder beim Jugendamt einrichten lassen, dafür musst Du deine Zustimmung nicht geben.

Dann besorg dir beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt, damit kannst Du dir einen Fachanwalt für Familienrecht suchen.


VM447 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 15:36

Ich lebe im Ausland und bin deswegen überfordert, wer wirklich für mit hierbei zuständig ist, weil ich extra nach Deutschland gefahren bin um es Vorort zu klären und aus Deutschland wurde mir gesagt, man kann mir nicht weiterhelfen.

Daraufhin rief ich die Sachbearbeiterin meiner Ex-Freundin an und Sie meinte, dass ich falsch beraten wurde und dem nachgehen muss, in Deutschland.

Muss ich mich nicht mit den Jugendämtern bei mir Vorort auseinandersetzen?

isomatte  25.09.2024, 17:31
@VM447

Eine Beistandschaft der Mutter die sie hier in Deutschland beim Jugendamt für dein Kind beantragen kann muss nicht beurkundet werden.

Dafür benötigt man seine Zustimmung nicht !

Dann wird es sich um einen Titel über den zu zahlenden Unterhalt handeln, damit bei nicht Zahlung des vereinbarten Unterhalts ggf.auch vollsträkt werden kann.

Eine Beistandschaft musst du nicht unterschreiben. Die richtet die Kindsmutter ein.

Aber vielleicht meinst du auch eher eine Jugendamtsurkunde? Da das Kind einen Anspruch auf einen Titel hat, egal ob du pünktlich zahlst oder nicht, wirst du kaum drum rum kommen. Entweder die Jugendamtsurkunde, entweder geht es vor Gericht und du bekommst von dort einen vollstreckbaren Titel oder du machst es über eine notarielle Beglaubigung.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

VM447 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 15:30

Die zuständige Sachbearbeiterin meinte, dass ich falsch beraten worden bin und hat mir gesagt, dass ich nochmal einen Termin machen soll… Wie gesagt, mein Wohnsitz ist nicht in Deutschland, aber Sie möchte, dass ich der Aufforderung bei einem Jugendamt in Deutschland nachgehe und auf die Frage, warum ich aus dem Ausland zu einem deutschen Jugendamt muss, ist Sie wütend ausgewichen und hat mir angedroht vor Gericht zu gehen wiederholt.

Kessie1  25.09.2024, 15:48
@VM447

Ach ja... das Jugendamt ist manchmal leider völlig lost!

Die soll dir sagen was genau sie will und gut ist! Und wenn sie das nicht schafft, dann soll sie klagen gehen...

Du solltest ihr nochmals schreiben, dass du gerne zur Mitarbeit bereit bist, rechtlich notwendige Unterlagen beibringst, aber sollte sie dich mutwillig in eine Gerichtsverhandlung führen, du dafür leider ihr die (also dem Jugendamt) die gesamten Kosten auferlegen würdest und du auch nicht in der Lage bist, nicht zuletzt wegen deiner finanziellen Situation, mal eben aus dem Ausland anzureisen, weil sie meint, sie hätte das Recht dazu dich herbei zu zitieren für etwas, was man auch so klären kann!

VM447 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 16:54
@Kessie1

Vielen, vielen dank für Ihre Antworten. Ich bin wirklich gewillt und halte mich an jede Frist, die zuständige Frau möchte wirklich nur Ihren Willen durchführen und es fühlt sich sehr Voreingenommen an. Sie betont auch ständig, dass ich die Gerichtskosten tragen werde… obwohl ich es so klären möchte und auch keinen Grund sehe, warum das vor Gericht gehen muss… Sie antwortet mir nicht auf meine E-Mails, die einzigen Zeichen, dass sie meine E-Mails erhalten hat sind, dass meine Ex-Freundin mich auf Briefe von mir anspricht, über meine Schwester, die, die Sachbearbeiterin an sie einfach weiterleitet als PDF und ich schriftlich tatsächlich nichts erhalte außer die PDF Dateien

Kessie1  25.09.2024, 17:07
@VM447

Nachweislich (!!) eben nochmal mitteilen, dass DU an einer Klärung interessiert bist und sie dir genau aufzeigen soll, was sie nun will und welche Unterlagen sie benötigt.

Und scheinbar geht es auch nicht um eine Beistandschaft, denn das kann die Ex auch ohne dich, sondern wohl um eine Jugendamtsurkunde - also einen pfändbaren Titel gegen dich.

Sie soll es dir zusenden und du lässt es prüfen von deinem Rechtsbeistand und schickst es dann ggf. unterschrieben zurück, zur Not beglaubigt.

Ansonsten:

https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_370425472

Das Ganze wird ja wohl auch gehen, ohne das du da antanzen musst!

VM447 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 15:23

Tatsächlich geht es um die Beistandschaft … ich lebe auch nicht in Deutschland sondern im Ausland und wurde aufgefordert von der jeweiligen Ansprechpartnerin, in Deutschland einen Termin für die Beurkundung zu vereinbaren, da das Jugendamt schwer zu erreichen ist, bin ich nach Deutschland gefahren, damit mir gesagt wird, es ist niemand für mich zuständig.

Musst du das Jugendamt Fragen. Keiner hier kann hellsehen


VM447 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 15:37

Umso mehr ich frage, umso unklarer werden die Antworten…

Wenn du im Recht bist, lass doch einfach vor Gericht gehen.