Warum Kassenbon nicht für alle?

3 Antworten

....die Kassenbonpflicht gilt sicher n i c h t nur für Bäckereien, sondern für a l l e

Gewerbetreibenden.

Es gibt Ausnahmen:

Keine Pflichten ohne Ausnahmeregelungen – das gilt auch für die seit 1. Januar 2020 bestehende „Belegausgabepflicht“ für Kassenbelege an Kunden. So sieht das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Aufzeichnungen eine Härtefallregelung vor: „Bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen können die Finanzbehörden nach § 148 aus Zumutbarkeitsgründen nach pflichtgemäßem Ermessen von einer Belegausgabepflicht nach Satz 1 befreien.“

Die gilt nicht nur für Bäckereien, die gilt für jeden Händler oder Laden der eine elektronische Kasse hat. Für Händler, die noch keine passende elektronische Kasse besitzen, gilt eine Übergangsphase bis September 2020.


Bleamebua 
Fragesteller
 17.01.2020, 16:56

Mei, obs des bringt? Dann werd halt öfters einfach ned eintippt 🤷‍♂️

0