Kassenbonverpflichtung?
Ab dem 01.01.2020 sind Bäckereien verpflichtet dem Kunden einen Kassenbon auszuhändigen, und nicht nur die Bäckereien.
Wie ist das denn in Änderungsschneidereien, wo man nicht mal eine handgeschriebene Quittung erhält wenn man einen defekten Reisverschluss auswechseln lässt., oder eine Hose kürzen lässt. In diesem Gewerbe wird sehr oft und sehr viel am Fiskus " vorbeigeschmuggelt" Besteht da nicht auch die Pflicht dass der Schneider einen BON ausdruckt. Oder auch im Friseurgewerbe ?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/AlterHaudegen75/1670505266482_nmmslarge__0_0_459_459_dd1f4b25de72d0de383287adfccbb394.jpg?v=1670505267000)
Wenn die Änderungsschneiderei eine elektronische Kasse hat muss sie dir den Kassenbon in die Hand drücken. Es sei denn es gäbe eine Ausnahmegenehmigung vom Finanzamt. So ist mir das jetzt bislang bekannt. Ich war heute selbst an der Würstchenbude an der Ecke, da war die Tante war schon ganz genervt davon den ganzen Tag für eine Wurst im Brötchen die Kassenbons rauszuhauen. Was für ein Irrsinn....
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Nein, denn es besteht keine Pflicht sich eine elektronische Kasse anzuschaffen. Man kann also auch weiterhin die sogenannte "offe Kasse" im Laden haben. Allerdings muss dann täglich ein genauer Kassenbericht geführt werden, in dem dann rechnerisch alle Einnahmen und Umsätze erfasst sind. Darüber hinaus muss aus ihm ermittelt werden können welcher Kassenbestand am Vortag vorlag und ob es evtl. Ausgaben, Barentnahmen oder Bareinlagen gab. Also eine vollständige und nachvollziehbare Kassenbestandsaufnahme.
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Was ist, wenn der Geschäftsmann das nicht macht ? Wer kann das kontrollieren ?
Wenn zum Beispiel Einnahmen nicht " aufgeführt" werden, wie, oder wer kann das kontrollieren. Nehmen wir ml an, dass der Änderungsschneider anstatt zehn Auftrage nur füf angibt, denn viele Kunden möchten keine Quittung für den Auftrag.
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Was die Kontrollen betrifft kann das Finanzamt, ich meine seid 2018, jederzeit unangekündigt hereinschneien und eine Kassennachschau durchführen.
Und wenn jemand oder wie in deinem Beispiel der Schneider von zehn Aufträgen nur fünf angibt und im Kassenbericht aufführt, kann man das wohl eher weniger bis gar nicht feststellen denke ich. Wie sollte das auch gehen falls bei einer Zufallskontrolle nicht ein Kunde im Laden, bei dem der Schneider keinen Kassenvorgang durchführt oder durchgeführt hat.
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Jedes Gewerbe muss einen Beleg ausdrucken.
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Heute hörte ich dass das nicht für das Klengewerbe gilt..
Was ist, wenn sie keine elektronische Kasse hat, muss sie eine " anschaffen?"