Warum ist es in Bayern rothaarigen Personen nicht erlaubt als Paten aufzutreten?
In der ZDF Sendung "Rosenheim Coop heute am 20.02.2024 kam dieses Verbot vor.
Stammt das noch vom Hexenhammer ?
2 Antworten
So ein Schmarrn. Da sieht man mal wieder was das Fernsehen für einen Mist verbreitet und die Leute glauben das auch noch (sonst gäbe es ja nicht diese Frage).
Da Du den Hexenhammer ansprichst will ich mal katholisch antworten.
Im "Malleus maleficarum" wird an keiner Stelle eine Verbindung von Hexen und Haarfarbe hergestellt. Das Rothaarige eher Hexen seien als andere ist eine Erfindung der Romantik.
Der Hexenhammer erlangte nie kirchliche oder weltliche Anerkennung und es dürfte niemanden geben, der sich in einem Hexenprozess auf dieses Buch berufen hat.
Das Kirchenrecht (CIC, can. 874, § 1) legt genau fest, wer ein Patenamt übernehmen bzw. nicht übernehmen kann:
- darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein
- mind. 16 Jahre alt sein
- selbst katholisch getauft, die Erstkommunion empfangen und gefirmt sein
- er muss geeignet sein (gültiges Mitglied der Kirche sein) und darf nicht unter einer Kirchenstrafe stehen
Von Haarfarbe steht da nichts, war auch nie was gestanden.
Glaub nicht alles, was du in Filmen siehst. Da fällt James Bond auch schneller als ein Auto einen Felsen runter...
Anders gesagt...du wurdest angeschwindelt. ES passte wohl zur Geschichte, stimmt aber im wirklichen Leben nicht.
Ja der Meinung bin ich auch, es sollte wohl ein filmischer Witz sein.