Warum habe ich nie eine Lohnabrechnung erhalten?

2 Antworten

Zum Lohnanspruch eines Arbeitnehmers, egal ob Minijober oder Versicherungspflichtiger, gehört auch der Anspruch auf eine Lohnabrechnung. Der Arbeitgeber muss dir als Arbeitnehmer, bei Zahlung des Arbeitsentgelts, eine Abrechnung in schriftlicher Form erteilen. 

Die Abrechnung die der Arbeitgeber dir monatlich vorzulegen hat muss den Bruttoarbeitslohn, die Sozialabgaben und die Steuerabzüge, sowie den Nettolohn ausweisen.

Sollte dein Chef dieser Pflicht nicht nachkommen, so kannst du vor dem Arbeitsgericht auf Durchführung der Lohnabrechnung Klage einreichen.

Du kannst dich aber zu diesen arbeitsrechtlichen Fragen vorher auch an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wenden. Dieses erreichst du montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 004.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

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Natürlich hast du Anspruch auf eine "Entgeltbescheinigung" gemäß § 108 Absatz 3 Satz 1 der Gewerbeordnung: https://dejure.org/gesetze/GewO/108.html

Einfach mal reklamieren beim Lohnbüro mit Angabe der §§!

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