Muss ich vom Verkäufer falsch geschnittenen Teppich selbst zurückbringen?
Habe beim Einrichtungsladen einen Teppich für das Wohnzimmer vom Verkäufer zuschneiden lassen und an allen Enden ist er zu kurz. Allerdings ist er total schwer und es war total schwer, ihn in die Wohnung zu tragen. Ich bekomme natürlich einen neuen, aber der Verkäufer will den alten zurückhaben. Ich hab aber keine Lust auf die Arbeit! Bin ich verpflichtet, den Teppich zurückzubringen, um die neue Ware zu erhalten?
4 Antworten
Sei froh, dass du einen neuen bekommst. Reine Kullanz.
hat der Verkäufer das vermessen oder hast Du die Werte angegeben ?
Hat der Verkäufer selbst vermessen & verlegt, ist er verantwortlich.
Hast Du selbst falsch gemessen, ist es Dein Problem, wenn er vor Ort am Teppich-Paternosten nach Deinen Angaben den Teppichboden von der Rolle abschneidet
Die Rechtslage hierzu ist nicht eindeutig.
Nach deutschem Recht muss der Austausch der Ware am Erfüllungsort erfolgen. Da du den Teppich im Laden als Selbstabholer gekauft hast, ist dieser der Erfüllungsort. Der Verkäufer muss also die Ersatzlieferung lediglich in seinem Ladengeschäft bereitstellen. Er hat zudem ein Zurückbehaltungsrecht Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Ware. (§ 273 BGB), so dass er die Herausgabe so lange verweigern kann, bis du ihm den zu kurzen Teppichboden zurück bringst.
In diesem Sinne urteilte zum Beispiel auch der BGH im Faltanhängerfall (Urteil vom 13. April 2011 – VIII ZR 220/10).
Allerdings könnte es sein, dass ein Gericht auf Grundlage der EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf und im Lichte der Entscheidung des EuGH von 2011 zu dieser Richtlinie heutzutage anders urteilen würde. Hier ging es jedoch lediglich um Aus- und Einbaukosten mangelhafter Bodenfliesen sowie einer Spülmaschine und nicht um die Transportkosten.
Du würdest also das Gericht anrufen müssen, um hierüber Klarheit zu erlangen.
Faktisch wäre das ein zu riskantes Unterfangen, finanziell, wie zeitlich, so dass dir wohl nichts anderes übrig bleiben wird, als den Teppichboden zurück zu bringen.
Das ist aber nett vom Verkäufer. Wenn er dir den neuen Teppich mit den nun hoffentlich richtigen Maßen aus Kulanz gibt, dann darf er von dir erwarten, dass du den "alten" Teppich zurückbringst, damit er den noch weiterverkaufen kann.
Ok, dann ist es was anderes. Dann könnte er den auch abholen, wenn es Kundenservice gibt oder der den unbedingt wiederhaben möchte.
Genau, aber wie sieht es da rechtlich aus? Muss ich mir die Arbeit machen?
Rechtlich gibt es da so nichts. Wenn er den Teppich zurückverlangt, dann muss er sich den beschaffen oder zu schickst ihn auf seine Kosten zurück. Das wird er aber nicht machen wollen, somit muss er sich entscheiden, ob er den abholt oder ihn dir überlässt.
Das ist natürlich meine Wunschantwort:-) Dann werde ich dort nachher ohne Teppich aufkreuzen und den neuen fordern..
Wunschantwort, ja. Aber keine richtige Antwort. Die Rechtslage ist nämlich ein wenig komplexer.
Oder, Simon, kannst du eine Anspruchsgrundlage dafür benennen, insbesondere im Hinblick auf § 273 BGB?
Natürlich greift hier das Zurückbehaltungsrecht. Aber da ich den Teppich bezahlt habe und die Ware fehlerhaft ist, darf ich meines Ermessens nach den Teppich so lange behalten, bis ich Ersatz bekommen habe. Und andersherum kann der Händler sagen, dass er den neuen Teppich so lange einbehält, bis die fehlerhafte Ware eingetroffen ist. Somit muss man sich gegenseitig entgegenkommen.
Und Ratirat, vielen Dank für die informative und zugleich aussagekräftige Antwort.
Danke für den Hinweis: Der Verkäufer hat den Teppich falsch geschnitten.