Wartepflichtsregel oder Verzichtsregel?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt zwei ähnliche Vorfahrtsfragen. Bei einer willst Du links abbiegen, sollst aber auf die Vorfahrt verzichten, weil man aufgrund eines Fahrzeugs in der Straße links, in der Kreuzung warten müsste. In der anderen aber gleich aussehenden Frage bist auch Linksabbieger, aber hier wird nur die Reihenfolge abgefragt. Trotzdem könnte man Verzicht anklicken, aber da der Wartegrund links in der Straße fehlt, wäre Verzicht die falsche Antwort.

Also auch auf Details achten!!!

An einer vorfahrtsberechtigten Kreuzung hast Du Wartepflicht. An einer gleichrangigen Kreuzung kannst Du auf dein Vorfahrtsrecht, je nach Gegebenheit der Verkehrssituation, verzichten.

Wartepflicht besteht, wenn jemand Anderes vorfahrtberechtigt ist.

Hast du Vorfahrt, lässt aber jemand Anderen fahren, verzichtest du auf dein Recht.

Die Begriffe sollten aber eigentlich selbsterklärend sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

sabrina2c 
Fragesteller
 26.08.2018, 12:20

Okay, und die Verzichtsregel?

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ronnyarmin  26.08.2018, 12:26
@sabrina2c

Achso, es geht um Österreich. Keine Ahnung, wann etwas als Verzichtregel bezeichnet wird.

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