Warnt "Nina" auch bei Geiselnahme und Unfällen?

3 Antworten

Ich zitiere dazu einfach mal die FAQ-Seite von NINA: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warn-App-NINA/NINA-FAQ/nina-faq_node.html

Gefahreninformationen, die in NINA erscheinen, werden über das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) eingegeben. Alle an MoWaS angeschlossenen Leitstellen auf Landes- bzw. kommunaler Ebene können NINA zur Warnung der Bevölkerung vor Gefahrenlagen nutzen. Bei welchen Ereignissen und ab welchem Ausmaß über MoWaS und NINA gewarnt wird, obliegt dabei der Entscheidung der verantwortlichen Stellen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. 

Sprich wenn die Entscheidungsträger vor Ort der Meinung sind, das eine Warnung notwendig ist, kann es durchaus sein das eine Meldung kommt. Ich meine mich zu erinnern das beim Anschlag in München 2016 auch Warnungen gekommen sind.

Hallo Apollonm,

wenn ein Unfall eine Katastrophe, die viele Menschen betreffen könnte, auslöst, könnte das in NINA angezeigt werden lassen.

Bedeutet eine Geiselnahme z.B. einen terroristischen Akt, wäre auch eine solche Bedrohung - vergleichbar mit einem kriegerischen Angriff - NINA-würdig.

Das würde das BKK individuell entscheiden, sofern das Ereignis dort bekanntgemacht wird. Bestimmte Behörden oder Dienste könnten auch direkt Eingaben in NINA machen.

Mit vielen lieben Grüßen

EarthCitizen

Nein. NINA dient als Katastrophenschutz Warnung