Warnen vor Blitzer mit Handzeichen?
Hallo an alle, ich hab mich gerade zum Spaß so 10-20 Meter vor einen Blitzer gestellt und hab die Leute mit Handzeichen gewarnt, das ging auch so 15min gut, und dann kamen die Leute aus dem Blitzerauto
und fragten erstmal nach meinem Ausweis, den ich auch gezeigt habe. Die haben gesagt es wäre eine Straftat namens „Behinderung einer Amtsmaßname“ wäre. Ich habe nur Handzeichen gegeben.
er hat gesagt ich soll gehen, was ich auch sofort gemacht habe. Und es blieb bei einer Verwahnung. Bin 15 Jahre alt.
Meine Frage:
Ist das verboten als Fußgänger Handzeichen zu geben?
Viele Grüße
Tom
2 Antworten
Ist das verboten als Fußgänger Handzeichen zu geben?
Ein klares Jein ;)
Es ist nicht verboten, vor Blitzern zu warnen. Denn auch wenn manche Fahrer sich gerne in die Opferrolle einer Abzocke reinreden, besteht das Ziel der Geschwindigkeitskontrolle doch in der Durchsetzung des Tempolimits. Und wenn sich die Fahrer ans Tempolimit halten weil jemand vor dem Blitzer gewarnt hat, ist das Ziel der Aktion genauso erreicht.
Was du halt nicht machen darfst, ist Autofahrer ablenken, sonstwie den Verkehr behindern (halb auf der Straße stehen) oder den Eindruck erwecken, es würde eine Notsituation vorliegen (je nachdem, wie du winkst).
eine Straftat namens „Behinderung einer Amtsmaßname“
...gibt es nicht.
Es gibt die Störung einer Amtshandlung. Genauer gesagt: Es gibt in der Strafprozessordnung einen Paragraphen, der es Beamten erlaubt, Menschen festzunehmen die sie an der Erledigung ihrer Amtshandlung hindern. Nicht zur Bestrafung, sondern nur um die Ausübung der Amtshandlung zu ermöglichen. Und als milderes Mittel, wenn eine Festnahme nicht verhältnismäßig wäre, sehen die einzelnen Landespolizeigesetze den temporären Platzverweis vor. Ebenfalls keine Strafe, sondern nur um die Amtshandlungen zu ermöglichen.
Und eine Störung, die du begangen haben könntest, wäre z.B. dass du zu dicht vor dem Blitzer standest und deshalb die Messungen oder die Fotos behindert hast.
Heißt also: Eine Bestrafung war für dich nicht drin, aber der Platzverweis war durchaus rechtens.
Diese Straftat gibt es so nicht. Außerdem behinderst du sie nicht, da du beispielsweise nicht die Möglichkeit des Blitzens durch einen Sichtschutz verhinderst.