Ware ungleich Werbung?

3 Antworten

Die Rückgabefrist ist ja eher der Rücktritt vom Kaufvertrag als solches, oder? Wenn ein Mangel an einem Werkvertragsobjekt besteht, wo man beim Monitor von ausgeht, schulden die Dir ja die Sache und nicht die Leistung, und damit könntest Du von der Sache her da hingehen und zumindest erwarten, dass sie Dir das Ding ganz machen, insofern der Mangel nicht von Dir verschuldet wurde.

Ich habe mir den Monitor vor 30 Tagen geholt und heute bemerkt dass der Bildschirm einen Mangel hat. Auf der Seite steht aber in den AGB dass die Rückgabefrist 14 Tage beträgt.

Das eine hat mit dem anderen nichts zutun.

Es handelt sich hierbei um einen Monitor der nicht das verspricht was tut.

Was war versprochen und was macht er stattdessen?


ShelIy 
Beitragsersteller
 02.01.2020, 17:21

Er sollte 144 Hz haben, schaft aber nur 60.
Ich habe mich aber gerade gefragt ob es an meinem HDMI Kabel liegt, dass ich es nicht auf 144Hz ändern kann, da ich ein ähnliches Modell im Internet gefunden habe und es ebenfalls nur 60Hz schaft.
Ich werde mir morgen ein neues Kabel kaufen, hoffentlich geht es dann.

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Stossgebet  03.01.2020, 19:37
@ShelIy

HDMI unterstützt keine Bildraten über 60 Hertz (HDMI 1.0) bzw. 120 Hertz (alle neueren HDMI-Standards).

Der Fehler ist nicht der Monitor, sondern das Kabel. Über Displayport solltest du keine Probleme haben.

Ein Sachmangel liegt überdies nicht vor.

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Die Mängelhaftung dauert 2 Jahre. Wenn das Gerät einen Mangel hat, kannst du reklamieren, mit der üblichen Rückgabe- oder Widerrufsfrist hat das nix zu tun.