War hätte bei diesem Unfall Schuld?
Stellen wir uns eine lange gerade Landstraße vor, Tempo 70 ist erlaubt, kein Überholverbot. Die Straße ist gut einsehbar und hat nur eine Abzweigung in Fahrtrichtung links. Keine Sperrflächen, die man nicht überfahren dürfte.
Nun überholt ein PKW einen LKW mit 70 Km/h auf dieser Straße und im selben Moment will ein Fahrzeug aus der Abzweigung heraus rechts abbiegen.
Das abbiegende und das überholende Fahrzeug kollidieren frontal. Wer hat Schuld?
Die Landstraße hat Vorfahrt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ursusmaritimus/1464975212379_nmmslarge__126_85_2095_2095_8f9a9eaa1ff0b3b76c6f8cecbae35485.jpg?v=1464975214000)
...und im Kreuzungsbereich war kein Überholverbot?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, es gibt kein Überholverbot im Kreuzungsbereich.
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/HfPol110/1623764496631_nmmslarge__0_0_1200_1200_3174f525c5be5f4e8b22b48adcebaf20.png?v=1623764497000)
Also:
Der Abbiegende ist meiner Ansicht macht Hauptunfallursächlich.
Du begehst auch einen Verstoß, wenn der andere PKW nicht 50 km/h oder langsamer gefahren ist, denn du musst mit höhere Geschwindigkeit überholen ( außerorts spricht man von mindestens 20 km/h mehr). Daher gilt zu prüfen ob du überhaupt nicht hättest überholen dürfen.
Ich würde auf eine Teilschuld auf beiden Seiten tippen, angenommen der andere PKW ist nicht nur mit 50 km/h sondern schneller gefahren.
Sollte der andere PKW 50 km/h oder langsamer gefahren sein und der Abbiegevorgang des anderen Fahrzeugs hatte zum Zeitpunkt des Überholens noch nicht begonnen, trifft dich keine Schuld.
lg
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Vorfahrt gilt auch beim Überholen auf der Gegenfahrbahn. Wer aus einer Ausfahrt kommt muss eh IMMER Vorfahrt gewähren.
Der Abbieger hat Schuld.
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dazu gibt es je nach konkreter Situation durchaus unterschiedliche Urteile.
Im Allgemeinen gilt jedoch die grundsätzliche Regelung (LG Hamburg):
Stößt der abbiegende wartepflichtige Pkw (1) mit dem vorfahrtberechtigten und einen anderen Pkw (3) überholenden Pkw (2) in der Fahrbahnmitte beim Einbiegen zusammen, so haftet (1) zu 100 %. Der wartepflichtige Rechtseinbieger (1) darf nur dann in die Vorfahrtstraße einbiegen, wenn er sicher ist, dass kein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug überholt.
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Der Abbiegende, der muss sich natürlich vergewissern, dass die Straße frei ist.
Evtl. bekommt der Überholende ein Teilschuld, wenn er nicht aufmerksam genug war (er hätte vermutlich den Abbiegenden sehen müssen).
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der Vorfahrt missachtet hat.