Kleid nicht für angeschriebenen preis verkauft..was tun?
Brautkleid gekauft. Hat mir nicht mehr gefallen, war reduziert also konnte vom Vertrag nicht mehr raus. Verstehe ich auch.
Dürfte mir dann ein anderes aussuchen. War deutlich günstiger als das erste und dachte mir ok dann hätte ich mehr Freiraum das kleid schöner zu gestalten und vl mehr geld für Accessoires da ich ja aiuf der selben Summe kommen musste wie vom ersten kleid.
Auf dem Vertrag stand dann nicht die Summe was auf dem KLEID angeschrieben war. Das Brautkleid wurde mit -50% angeschrieben aber mir wurden nur -30% sie meinten in der zeit wo ich das erste kleid gekauft habe war es noch nicht reduziert aber ich ja wegen dem aufmerksam geworden bin auf das Geschäft durch die Verbilligungen auf Hochzeitskleider ...so jetzt ist meine frage wurde ich da abgezockt..oder läuft das so ab bei Brautkleidern?
2 Antworten
Eigentlich würden dir die 50% von dem neuen Kleid zustehen. Aber andererseits muss der Laden dein erstes Kleid auch nicht zurück nehmen.
So bescheuert es klingt, aber was an der Ware dransteht, ist rechtlich völlig unerheblich. Der Preis wird an der Kasse gemacht. Denn da wird der Kaufvertrag geschlossen. Wenn sie dir also an der Kasse nur 30% Nachlass geben wollen, kannst du darauf eingehen, versuchen zu handeln oder es lassen. Aber auf den 50%igen Nachlass bestehen kannst du nicht. Erst recht nicht, weil ein Umtausch des ersten Kleides eine reine Kulanz seitens des Verkäufers darstellt, auf die du, wie du ja weißt, auch keinen Anspruch hast.