War das sexueller Missbrauch o.ä.?

7 Antworten

Sobald sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person an ihr vorgenommen werden, ist das zumindest sexueller Missbrauch. Das ist (soweit ich weiß) ein Straftatbestand, der nicht verjährt. Du kannst und solltest den Typen also jederzeit anzeigen.

Und nein, ein Opfer von sexuellem Missbrauch ist nie selbst schuld.

Alles Gute!


Zwetschke0815  07.02.2023, 13:29
Du kannst und solltest den Typen also jederzeit anzeigen.

Sinnlos .. was soll da rum kommen?

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Zwetschke0815  07.02.2023, 13:30
@SakuraPeachie

Das weiß man auch wenn mans lässt.

Dann steht Aussage gegen Aussage und es wird genau nichts passieren.

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Zwetschke0815  07.02.2023, 13:34
@SakuraPeachie

Och bitte .. sie hat keine Beweise und kann auch keine mehr liefern, insofern wird exakt nichts passieren.

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mjutu  07.02.2023, 13:37
@Zwetschke0815

Du ziehst erst gar nicht in Betracht, dass der Mann Einsicht zeigt und sich für sein Verhalten entschuldigt. Eventuell hat er es wirklich nicht bewusst gemerkt oder erkannt, dass der übergriffig ist. Das würde dann zwar nicht für eine Verurteilung reichen, aber auch ein Eingeständnis unter 4 Augen (oder mit Mediator) kann für das Opfer hilfreich sein.

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Zwetschke0815  07.02.2023, 13:38
@mjutu

Dafür muss man niemanden anzeigen, dafür muss man nur Kontakt mit ihm aufnehmen.

Du ziehst erst gar nicht in Betracht, dass der Mann Einsicht zeigt und sich für sein Verhalten entschuldigt. Eventuell hat er es wirklich nicht bewusst gemerkt oder erkannt, dass der übergriffig ist.

Spielt für die Frage ob eine Anzeige was bringt oder nicht keine Rolle.

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mjutu  07.02.2023, 13:52
@Zwetschke0815
insofern wird exakt nichts passieren.

Diese Aussage hängt aber in der Luft.

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mjutu  07.02.2023, 14:02
@Zwetschke0815

Wir sprechen über unterschiedliche Dinge. Bei "es wird nichts passieren" sprichst du über eine Verurteilung (die tatsächlich unwahrscheinlich ist, wenn der Täter nicht geständig ist oder weitere Anzeigen vorliegen - was durchaus möglich ist!). Mir geht es darum was für die FS geschieht. Es ist durchaus möglich, dass den Täter eine Anzeige beeindruckt und von ihm eine Reaktion kommt, die der FS hilft. Viele Menschen profitieren von außergerichtlichen Aussprachen.

Damit wird deine Frage, worauf "unser Rechtssystem basiert", zum rhetorischen Geplapper. Du hast gar keinen Bedarf daran, dass ich ihr das erkläre, also kannst du dir solche Fragen sparen. Sinnvoller wäre es, du versucht die Kommentare anderer Nutzer inhaltlich zu verstehen.

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Zwetschke0815  07.02.2023, 14:09
@mjutu

Sry du bist schlichtweg naiv.

Wenn man eine Entschuldigung will muss man sowas auf normalem Weg machen und nicht im Verlauf einer Anzeige denn vllt sagt er es ja dann nur weil er Angst vor einer Verurteilung hat? Das wird niemandem irgendwas bringen außer Leuten die es ok finden sich in die eigene Tasche zu lügen.

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mjutu  07.02.2023, 15:14
@Zwetschke0815

Wie ich schon schrieb: "Du ziehst erst gar nicht in Betracht, dass der Mann Einsicht zeigt und sich für sein Verhalten entschuldigt."

Du bestätigst diese Aussage mehrfach. Eventuell hast du sie aber noch gar nicht verstanden.

Das wird niemandem irgendwas bringen außer Leuten die es ok finden sich in die eigene Tasche zu lügen.

"Naiv", "in die Tasche lügen", "Bitte erkläre es uns" - glaubst du, rhetorische Sprüche beeindrucken hier jemanden? Sachliche Argumente wären da überzeugender.

Falls weitere ähnlich liegende Anzeigen gegen diesen Mann vorlägen, wäre das wieder eine andere Geschichte. Su spekulierst also auf eine bestimmte Voraussetzung, und ich nenne das nur beim Namen: "Du ziehst eine Einsicht beim Täter nicht in Betracht." Willst du dem wirklich widersprechen?

Möchtest du aus meiner Feststellung ableiten, ich würde Einsichtsfähigkeit beim Täter vermuten? Das habe ich ja gar nicht geschrieben. Lies genauer statt zu versuchen mit Sprüchen zu punkten.

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Du machst dir schon genug Vorwürfe dich nicht ausreichend genug gewehrt zu haben.
Ja du wurdest meiner Ansicht nach missbraucht.
Es gibt aber leider Spielraum wie eindeutig du dich gewehrt hast, daher würde ich es vielleicht nicht zu einer Anzeige oder Vorwurf machen.
Er wird immer sagen können das er dein Nein nicht erkannt hat, als du ab einem bestimmten Zeitpunkt dich nicht mehr gewehrt hast, und dafür setzt du dich dann erneut den Flaschbacks und Erinnerungen aus.

Nimm es dir selber zu Herzen, dein NEIN vehement zu verteidigen.
Noch rechtzeitiger und laut deinen Unwillen darüber unmissverständlich aus zu drücken und dann verzeih dir selber, damit du mit dir ins reine kommen kannst. 😢

Aus Angst was er tun könnte wenn ich mich weiter wehrte hab ich es dann einfach über mich ergehen lassen.

Das könnte so auch als Definition einer Vergewaltigung im Gesetzestext stehen, also Ja, das war definitiv eine.

Ist völlig unnötig sich darüber Gedanken zu machen.

Du kannst es nicht mehr ändern und anzeigen usw. bringt auch nichts. Die einzige Möglichkeit die du hast ist daraus zu lernen!

Jetzt frage ich mich immer noch war ich selbst schuld? 

Du hättest klar nein sagen können und es nicht "über dich ergehen lassen" können.
Insofern ja .. wobei "Schuld" hier eigentlich das falsche Wort ist.

Hätte ich mich mehr wehren sollen?

Definitiv wenn du es eigentlich nicht wolltest.

Kann man das überhaupt als "Vergewaltigung" oder ähnliches bezeichnen?

Schwierig, woher soll er denn wissen dass du es nicht willst wenn du es nicht klar artikulierst?

Nichts desto trotz hätte er es natürlich merken können und ihn trägt definitiv die Hauptschuld.


Takumi2007  07.02.2023, 13:41

Was bitte meinst du mit „nicht klar artikulieren“?

Als er nicht aufgehört hat, habe ich es noch zwei mal in normalem Ton gesagt und seine Hände weggeschoben.
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Würde ich schon als Vergewaltigung bezeichnen, und du warst jetzt auch nicht "schuld"!

Allerdings glaube ich das er einfach nicht verstanden hat, dass du das wirklich ernst meinst


Takumi2007  07.02.2023, 13:31

Ob er es verstanden hat oder nicht ist nicht relevant, er hat ein nein nicht akzeptiert und damit eine Straftat begangen.

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marymarella  07.02.2023, 17:38
@Takumi2007

Ich habe ja gesagt ich bezeichne es als Vergewaltigung und damit als Verbrechen. Wo ist das Problem?

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Takumi2007  07.02.2023, 17:50
@marymarella

Die Verwendung von „allerdings“ klingt etwas beschwichtigend, daher dachte ich nur, dass man es klarstellen sollte. Es war nicht so gemeint, dass deine Aussage falsch sei.

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