In wie weit ist das meine Schuld im Studentenwohnheim-Zimmer?

3 Antworten

Meines Wissens sollten Betten für mindesten 120kg Körpergewicht ausgelegt sein. Wobei die Matratze und der Lattenrost idealerweise verstärkt und für ein höheres Gewicht ausgelegt werden sollten.

Streitfrage in solchen Fällen ist immer die nutzungsgerechte Verwendung.

Sprich: war es auch für dynamische, unortodoxe Beanspruchung ausgelegt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Planung/Gestaltung Büros Schulen Sitzmöbel Stauraum

Wenn Du daran Schuld bist, dass das Bett kaputt gegangen ist, dann musst Du ein neues Bett oder die Reparatur bezahlen. Wenn nicht, dann muss sich Dein Vermieter um ein neues Bett kümmern, da Du das Zimmer möbliert gemietet hast.

Kauf aber nicht einfach ein neues Bett, da das alte nicht Dir gehört, sondern dem Wohnheim.

Erst mal musst du beweisen können, dass es zu marode war.