Wann muss man praxis Prüfung bezahlen?

2 Antworten

mein Fahrlehrer meint ich solle 129 € bezahlen für die Praxis Prüfung

An wen sollst du das zahlen? Fahrschule oder TÜV? TÜV kostet meines Wissens ca. 117 €, die im voraus überwiesen werden müssen.

An die Fahrschule musst du einen Betrag zahlen, den die Fahrschule festlegt. Vielleicht steht im Ausbildungsvertrag was dazu, wann dieser Betrag zu zahlen ist...


janniko12 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 22:33

An den tüv aber warum so früh? Man sagt sechs Tage vorher.

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DaKaBo  23.07.2024, 22:37
@janniko12

TÜV... da kenne ich es so, dass man vom TÜV eine Rechnung bekommt, die rechtzeitig vor der Prüfung beglichen werden muss.

Frag deinen Lehrer halt noch mal. Der ist der bessere Ansprechpartner.

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Bist du sicher das damit wirklcih die Fahrprüfung gemeint ist und nicht die reguläre Fahrstunde?

eine reguläre Doppelfahrstunde kostet mitlerweile im Jahr 2024 auch so viel.

Ansonsten kann natürlich nur vermutet werden, gibt einige sehr unseriöse Geschäftspraktiken wo z.b. ein möglicher Konkurs hinausgezögert wird, indem man auf Vorkasse drängt und die Leistung dann ganz weit nach hinten legt. Das geht natürlich eine Weile gut, nur das Dicke Ende kommt dann umso stärker.


janniko12 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 23:37

Kannst du mir den letzen Abschnitt noch mal genauer erklären ?

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blackhaya  23.07.2024, 23:45
@janniko12

Eine Fahrschule ist im Prinziep eine Firma und bestimmt hast du auch mitbekommen das Firmen pleite gehen können.

Angenommen dein Fahrlehrer hat schlecht gewirtschaftet und auf seinem Konto ist gerade Ebbe drauf. Da überlegt er sich natürlich wie er schnell an Geld kommen kann. Eine Lösung liegt daran das er Vorkasse verlangt. Eine Vorkasse kann sinnvoll sein, aber Leistungen abrechnen die noch WEIT in der Zukunft ist einfach nur unseriös bis kriminell.

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janniko12 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 23:49
@blackhaya

aber ich Zahl doch beim TÜV der Fahrschullehrer hat doch nichts mit dem Geld zu tun, oder doch?

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blackhaya  23.07.2024, 23:52
@janniko12

also du hast gerade deine erste Fahrstunde gehabt. Herzlichen Glückwunsch und super toll.

Hast du schon deine Sonderfahrstunden gemacht die PFlicht sind?

Gibt es Termin für die Fahrprüfung

Nö.

Also gibt echt keinen Grund das in Rechnung zu stellen.

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