Wann muss ich den Aufbauseminar machen?
Hey,
ich habe heute meinen Bußgeldbescheid bekommen und bekomme 1 Monat Fahrverbot. Da ich in der Probezeit bin muss ich einen Aufbauseminar machen. Meine Frage ist: Wann und von wem bekomme ich bescheid, dass ich den Aufbauseminar machen muss.
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
das kommt vom amt von dem du auch die fahrerlaubnis erhalten hast
Wenn Du schon mit absolut sicherer Erkenntnis weißt , daß Dein Vergehen probezeitrelevant ein "A" mit entsprechenden Folgen wäre , so bekämst Du die entsprechende Reaktion entweder von der Führerscheinstelle , oder dem Landratsamt . ( Je nach Region und Bundesland )
Da räumt man Dir dann ( soweit ich weiß ) eine Frist von 8 Wochen ab posturkundlichem Zugang des Briefes ein zur Absolvierung des Aufbauseminars .
Du solltest Dich daher schon mal jetzt im Vorfeld drüber informieren , welche Fahrschulen in näherer Zukunft solche Seminare zu welchen Beginnterminen anbieten werden.
Was Du jetzt schon vorplanend recharchierst , mußt Du hinterher bei tatsächlichem Zugang der Aufforderung nicht auf Krampf und den letzten Drücker machen .
Leider kann ich Dir nicht genau sagen , wann das entsprechende Einschreiben von der Fahrerlaubnisbehörde , bzw. dem Landratsamt bei Dir eintrudeln wird . Das kann recht schnell gehen nach eigener Anerkennung des Bußgeldes in dem OWI - Verfahren zur Rechtswirksamkeit , oder auch Wochen bis gar Monate dauern .
Das kommt nicht zusammen, der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig. Theoretisch könnte ja noch Einspruch eingelegt werden.
Da wirst Du noch nach einiger Zeit gesondert Post erhalten, wo Du aufgefordert wirst, das Aufbauseminar bis dann und dann nachzuweisen.