Wann muss ich den Aufbauseminar machen?

3 Antworten

das kommt vom amt von dem du auch die fahrerlaubnis erhalten hast

Wenn Du schon mit absolut sicherer Erkenntnis weißt , daß Dein Vergehen probezeitrelevant ein "A" mit entsprechenden Folgen wäre , so bekämst Du die entsprechende Reaktion entweder von der Führerscheinstelle , oder dem Landratsamt . ( Je nach Region und Bundesland )

Da räumt man Dir dann ( soweit ich weiß ) eine Frist von 8 Wochen ab posturkundlichem Zugang des Briefes ein zur Absolvierung des Aufbauseminars .

Du solltest Dich daher schon mal jetzt im Vorfeld drüber informieren , welche Fahrschulen in näherer Zukunft solche Seminare zu welchen Beginnterminen anbieten werden.

Was Du jetzt schon vorplanend recharchierst , mußt Du hinterher bei tatsächlichem Zugang der Aufforderung nicht auf Krampf und den letzten Drücker machen .

Leider kann ich Dir nicht genau sagen , wann das entsprechende Einschreiben von der Fahrerlaubnisbehörde , bzw. dem Landratsamt bei Dir eintrudeln wird . Das kann recht schnell gehen nach eigener Anerkennung des Bußgeldes in dem OWI - Verfahren zur Rechtswirksamkeit , oder auch Wochen bis gar Monate dauern .

Das kommt nicht zusammen, der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig. Theoretisch könnte ja noch Einspruch eingelegt werden.

Da wirst Du noch nach einiger Zeit gesondert Post erhalten, wo Du aufgefordert wirst, das Aufbauseminar bis dann und dann nachzuweisen.