Wenn Du schon mit absolut sicherer Erkenntnis weißt , daß Dein Vergehen probezeitrelevant ein "A" mit entsprechenden Folgen wäre , so bekämst Du die entsprechende Reaktion entweder von der Führerscheinstelle , oder dem Landratsamt . ( Je nach Region und Bundesland )

Da räumt man Dir dann ( soweit ich weiß ) eine Frist von 8 Wochen ab posturkundlichem Zugang des Briefes ein zur Absolvierung des Aufbauseminars .

Du solltest Dich daher schon mal jetzt im Vorfeld drüber informieren , welche Fahrschulen in näherer Zukunft solche Seminare zu welchen Beginnterminen anbieten werden.

Was Du jetzt schon vorplanend recharchierst , mußt Du hinterher bei tatsächlichem Zugang der Aufforderung nicht auf Krampf und den letzten Drücker machen .

Leider kann ich Dir nicht genau sagen , wann das entsprechende Einschreiben von der Fahrerlaubnisbehörde , bzw. dem Landratsamt bei Dir eintrudeln wird . Das kann recht schnell gehen nach eigener Anerkennung des Bußgeldes in dem OWI - Verfahren zur Rechtswirksamkeit , oder auch Wochen bis gar Monate dauern .

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