Wann muss ein Vater kein Unterhalt an die Kindesmutter zahlen?

TheEnforcer2024  16.08.2024, 08:51

Lebst du nicht mit der Kindsmutter zusammen?

6 Antworten

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Der Unterhalt für die Mutter heißt Betreuungsunterhalt. Bis zum dritten Lebensjahr des Kindes.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

TheEnforcer2024  16.08.2024, 08:57

Unterhalt für die Mutter und fürs Kind...oh Backe, dat wird teuer. 🤦

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Auch wenn ihr nie verheiratet wart, hätte die Kindsmutter theoretisch zumindest bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

Aber erst kommt der Unterhalt fürs Kind, erst wenn Du nach Zahlung des Kindesunterhalts mit deinem bereinigten Nettoeinkommen noch über dem Selbstbehalt liegen würdest, müsstest Du auch für die Mutter zahlen.

Machen kannst Du da gar nichts, bist zur Mitwirkung verpflichtet und musst deine Einkünfte offen legen.

Zahlt man Unterhalt an die Frau normal nicht nur nach dem man verheiratet war? Also nach der Scheidung?

Eventuell falsch Verstanden und du bezahlst für das Kind aber an Sie?

Edit: Bis das Kind 3 Jahre ist gibt es wohl leine Sonderregelung für die Frau:

Bei unverheirateten Partner:innen bestehen keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche – mit einer Ausnahme: wenn es gemeinsamen Nachwuchs unter drei Jahren gibt. Der Elternteil, der das gemeinsame Kind betreut, hat bis zu dessen dritten Geburtstag Anspruch auf finanziellen Ausgleich, in Ausnahmefällen sogar länger.


fallenstelle320  16.08.2024, 08:46

nein man zahlt an die frau unterhalt wenn das kind noch unter 3 ist. egal ob verheiratet oder nicht

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Osterkarnigel  16.08.2024, 08:48
@fallenstelle320

Also doppelter Unterhalt sozusagen 1x Kind 1x Frau. Ab 3 Jahren dann nur noch Kind. Also klar das Geld geht trotzdem an die Frau aber ist an sich für das Kind.

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fallenstelle320  16.08.2024, 08:54
@Osterkarnigel

naja es geht schon danach ob derjenige den unterhalt auch leisten kann. vorrangig zaht er für das kind, zweitrangig wenn was übrig ist für die km

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Osterkarnigel  16.08.2024, 08:55
@fallenstelle320

Ja das ist schon klar da gibt es wieder ein haufen feinheiten wieviel und so weiter. Nur generell wusste ich das mit den 3 Jahren nicht.

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ohje.... klar, du bist zum Unterhalt verpflichtet, allerdings bis zu zahlungsunfähig (jobcenter), Die Kindesmutter kann vorschuss vom Jugendamt beantragen, das Jugendamt wird das die nächsten 30 Jahre versuchen bei dir einzutreiben. Du wirst also vermutlich dein leben lang verschuldet sein, es sei denn du sorgst für nen vernünftigen job mit dem du sowohl dich als auch dein Kind finanzieren kannst.


geheim007b  16.08.2024, 10:15

btw... schon der Unterhalt vom Kind liegt fast beim kompletten Bürgergeld das ausbezahlt wird (ohne Miete/NK)

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Es geht um Betreuungsunterhalt, den du, je nach Leistungsfähigkeit an die Kindsmutter zu zahlen hättest.

Ergibt sich aus § 1615I BGB:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

Die Kindsmutter muss in den ersten 3 Jahren nach der Geburt nicht arbeiten. Sie darf sich komplett der Betreuung des Kindes widmen. Ggf. unter engen Voraussetzungen hat sie darauf auch Anspruch über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus.

Würdest du mit ihr zusammenleben, dann entfällt das natürlich, da ihr ja im Zuge des Zusammenwohnens zusammen wirtschaftet.

Und wärt ihr verheiratet, dann nennt sich das Ganze Familienunterhalt.

Ob du leistungsfähig bist oder nicht, muss anhand deiner Einkommensunterlagen errechnet werden. Zuerst wäre allerdings das Kind dran mit Unterhalt. Bleibt dann noch etwas über dem Selbstbehalt über, den du ihr gegenüber hast, dann darfst du auch an sie zahlen.

Solltest du nicht zahlen können, dann laufen natürlich auch keine Schulden auf!

Und du bist verpflichtet dem Jobcenter gegenüber Auskunft zu erteilen und dein Einkommen nachzuweisen!