Wann muss die einwilligungserklärung einer Person eingeholt werden, wenn dessen Daten verarbeiten werden sollen?

2 Antworten

a) Bei Schließung des Arbeitsvertrags muss auch die Einwilligung zur Datenverarbeitung abgegeben werden. Wenn ein Personaler nur bereits vorhandene Daten aufruft braucht man natürlich "kein Update". Aber die Einwilligung für die Speicherung und Abrufsmöglichkeit muss vorliegen

b) Werbeeinwilligung muss erteilt werden.

c) Ebenfalls Einwilligung notwendig, man kann ja nicht ohne Einverständnis Fotos abdrucken

d) Auch hier: Muss bei Vertragsschließung passieren. Steht z.B. in aller Regel bei den SEPA Formularen mit dabei

Es gibt fast keinen Bereich mehr, wo es keine Einwilligung für die Datenverarbeitung benötigt