Wann muss die einwilligungserklärung einer Person eingeholt werden, wenn dessen Daten verarbeiten werden sollen?
Was denkt ihr ?
(A) Wenn die Personalabteilung die Daten eines Mitarbeiters für die notwendige Verarbeitung hinzuzieht.
(B) Wenn ein neuer Kunde künftig Newsletter erhält.
(C) Wenn Fotos eines Kunden auf einem Informationsflyer zu Werbezwecken veröffentlicht werden.
(D) Wenn die Kundendaten für die Rechnungslegung gespeichert werden.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LePetitGateau/1568489937128_nmmslarge__0_342_700_700_9f57bcd6423ee4f0119b5011109559b7.jpg?v=1568489937000)
a) Bei Schließung des Arbeitsvertrags muss auch die Einwilligung zur Datenverarbeitung abgegeben werden. Wenn ein Personaler nur bereits vorhandene Daten aufruft braucht man natürlich "kein Update". Aber die Einwilligung für die Speicherung und Abrufsmöglichkeit muss vorliegen
b) Werbeeinwilligung muss erteilt werden.
c) Ebenfalls Einwilligung notwendig, man kann ja nicht ohne Einverständnis Fotos abdrucken
d) Auch hier: Muss bei Vertragsschließung passieren. Steht z.B. in aller Regel bei den SEPA Formularen mit dabei
Es gibt fast keinen Bereich mehr, wo es keine Einwilligung für die Datenverarbeitung benötigt
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bei allen vier Punkten.