Wann krieg ich mein Gehalt?

10 Antworten

da steht "Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt" der Monat, der auf Juli folgt ist August. Also erst Ende diesen Monats. Da lassen die sich aber ganz schön hungern. Schaffst du das zu überbrücken?

am 30.08.

Eigentlich ist nach BGB § 614 das Gehalt/der Lohn am ersten Werktag nach Ende des vereinbarten Lohnzeitrahmens fällig. Meist wird die monatliche Vergütung vereinbart.

Arbeitsgerichte sehen das etwas anders, gerade bei Zeitkonten und unterschiedlichen Auszahlungssummen, dass bis zum 15. des Folgemonats die Auszahlung zu erfolgen hat.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können andere Regelungen vorsehen, auch mit Absprache und Mitbestimmung des Betriebsrates.

Am Ende des Folgemonats ist etwas ungewöhnlich und auch nicht mehr angemessen. Der Arbeitnehmer würde mit 2 Monaten Arbeitsleistung in die "Vorkasse gehen". Solche Klauseln könnten bei entsprechender rechtlicher Abwägung unzulässig sein.


DerSchopenhauer  02.08.2019, 10:37
Solche Klauseln könnten bei entsprechender rechtlicher Abwägung unzulässig sein.

So ist es...

Hier z. B. Urteil: Arbeitsvertrag: Zahlung am 20. des Folgemonats:

"Ein Abweichen von § 614 BGB sei nur dann möglich, wenn es durch schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sei. Dies sei der Fall, wenn der Arbeitgeber die Vergütungsbestandteile monatlich neu berechnen muss. Ein Hinausschieben der Fälligkeit des Gehalts sei bis zum 15. des Folgemonats angemessen - zumindest wenn dem Arbeitnehmer zuvor wenigstens ein Abschlag gezahlt wurde. Diese Zumutbarkeitsschwelle habe der Arbeitgeber überschritten. (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 9.10.2017, Az: 4 Sa 8/17)"

Am 2-ten September (da der 30 August ein Freitag ist, die Banken am 31 "Samstag" geschlossen haben, 1-ter Sept = Sonntag -> Gehalt (fuer July) steht dir deshalb am 2-ten Sept zur Verfuegung). ... "falls ich alles richtig gelesen, verstanden habe" ... abgesehen davon das ich einen Arbeitsvertrag welcher die Gehalts-Ueberweisung mit einem Monat Verspaetung vorsieht nicht ganz fuer "sittengerecht" halte.

Das wäre nach deinem Text erst am letzten Banktag des August. Das dürfte aber unzulässig sein, weil es einem Betrieb ohne weiteres zumutbar ist ein festes Azubigehalt pünktlich am letzten Arbeitstag des Leistungsmonats zu zahlen.

Auf jeden Fall kannst du eine angemessene Abschlagszahlung am 31.7 verlangen. Du musst deinen Verpflichtungen ja auch pünktlich nachkommen können.