Wann kann ich bei einer illegalen Weitervermietung durch meinen ausgezogenen WG-Mitbewohner die Polizei rufen?

5 Antworten

Er hat noch einen Schlüssel, denn er hat ja die Miete für Juni bezahlt. Wir sind gleichberechtigte Mieter.

Er hat das Recht auch noch am 23. jemanden noch für eine Woche!! dort unterzubringen. Vermieter hat nichts dagegen. Aber: er sagt den Leuten, dass sie dann dauerhaft da wohnen können und vom Vermieter einen Vertrag bekommen werden. ( Ich war bei einer seiner Besichtigungen dabei).

Das stimmt aber nicht. Anfang Juli wird dann dort die Person einziehen,die ich mit dem Vermieter vereinbart habe. Er will uns einfach nur Ärger machen.

Da der Mitbewohner ja das Recht an dem Zimmer bis zum 30.6. hat ist die Frage, ob ich trotzdem die Polizei rufen kann, wenn da jemand offensichtlich richtig einziehen will, da er Möbel mitbringt.

Wenn es einen Mietvertrag in Personenmehrheit gibt, dann bilden du und der Mitbewohner eine Mieterpartei. Da kann ohne dein Einverständnis kein Dritter in die Wohnung einziehen. Seid ihr eine Mieterpartei?

Wenn nicht, ist nur der Vermieter berechtigt, den Nachmieter zu exmietieren auch unter Mithilfe der Polizei, denn es besteht ken Mietvertrag.

Mir ist nicht ganz klar, wie die rechtliche Konstellation ist.

Habt ihr einen gemeinsamen Mietvertrag mit dem Vermieter? Oder hat jeder einen einzelnen Mietvertrag über das von ihm gemietete Zimmer?

So oder so, nicht der Mieter entscheidet über seinen Nachmieter, sondern der Vermieter trifft letztlich die Entscheidung, wer in seine Wohnung einzieht.

Der jetzige Mieter darf sein Zimmer noch bis zum 30.06. nutzen. Bis dahin wäre angesichts der Einwilligung des Vermieters auch eine Untervermietung möglich.

Ab dem 01.07. ist das Zimmer jedoch zu räumen, egal, wer zu diesem Zeitpunkt drin wohnt.

Ehm... Illegal geht hier mal nichts. Also, solltest du schnellst möglich zu deinem Vermieter gehen, und das klären.

Einfach nicht die Tür aufmachen.

Und wenn er dann probleme macht, ja polizei rufen.