Wann kann ich bei einer illegalen Weitervermietung durch meinen ausgezogenen WG-Mitbewohner die Polizei rufen?
Aufgrund eklatanter Verstöße gegen den Mietvertrag ist mein Mitbewohner einer Kündigung durch den Vermieter durch eine Eigenkündigung zum 1.7. zuvorgekommen.
Ich bin mit dem Vermieter einig, dass ich die nächste Person aussuchen kann und der Vermieter ist nach einer Vorstellung damit auch einverstanden.
Die Person, die nun auszieht will uns Ärger machen und selber für einen Nachmieter sorgen. Der Mitbewohner ist bereits zum 1.6.ausgezogen,seitdem steht das Zimmer leer. Da er die Miete für Juni aber bezahlt hat, hat der Vermieter ihm erlaubt hier 4 Wochen jemand unterzubringen. Ist aber niemand gekommen. Und heute ist ja schon der 22. Es haben sich nur Leute das Zimmer angeschaut.
Jetzt kommt die Frage :Wenn nun am 24.oder 25. jemand hier mit Sack und Pack und Möbeln aufkreuzt, will er hier ganz offensichtlich einziehen. Der ausgezogene Mitbewohner will uns vor vollendete Tatsachen stellen und einen Nachfolger präsentieren. Dieser wird aber keinen Mietvertrag bekommen, da ich mit dem Vermieter ja alles abgesprochen habe. Kann ich dann die Polizei rufen, denn es würde ja auf eine illegale Zimmer besetzung hinauslaufen.
5 Antworten
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Er hat noch einen Schlüssel, denn er hat ja die Miete für Juni bezahlt. Wir sind gleichberechtigte Mieter.
Er hat das Recht auch noch am 23. jemanden noch für eine Woche!! dort unterzubringen. Vermieter hat nichts dagegen. Aber: er sagt den Leuten, dass sie dann dauerhaft da wohnen können und vom Vermieter einen Vertrag bekommen werden. ( Ich war bei einer seiner Besichtigungen dabei).
Das stimmt aber nicht. Anfang Juli wird dann dort die Person einziehen,die ich mit dem Vermieter vereinbart habe. Er will uns einfach nur Ärger machen.
Da der Mitbewohner ja das Recht an dem Zimmer bis zum 30.6. hat ist die Frage, ob ich trotzdem die Polizei rufen kann, wenn da jemand offensichtlich richtig einziehen will, da er Möbel mitbringt.
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Wenn es einen Mietvertrag in Personenmehrheit gibt, dann bilden du und der Mitbewohner eine Mieterpartei. Da kann ohne dein Einverständnis kein Dritter in die Wohnung einziehen. Seid ihr eine Mieterpartei?
Wenn nicht, ist nur der Vermieter berechtigt, den Nachmieter zu exmietieren auch unter Mithilfe der Polizei, denn es besteht ken Mietvertrag.
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Mir ist nicht ganz klar, wie die rechtliche Konstellation ist.
Habt ihr einen gemeinsamen Mietvertrag mit dem Vermieter? Oder hat jeder einen einzelnen Mietvertrag über das von ihm gemietete Zimmer?
So oder so, nicht der Mieter entscheidet über seinen Nachmieter, sondern der Vermieter trifft letztlich die Entscheidung, wer in seine Wohnung einzieht.
Der jetzige Mieter darf sein Zimmer noch bis zum 30.06. nutzen. Bis dahin wäre angesichts der Einwilligung des Vermieters auch eine Untervermietung möglich.
Ab dem 01.07. ist das Zimmer jedoch zu räumen, egal, wer zu diesem Zeitpunkt drin wohnt.
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Ehm... Illegal geht hier mal nichts. Also, solltest du schnellst möglich zu deinem Vermieter gehen, und das klären.
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Einfach nicht die Tür aufmachen.
Und wenn er dann probleme macht, ja polizei rufen.