Wann ist man erwachsen?
Ich hab mal gelesen das man mit 18 nur volljährig ist und erwachsen erst ab 21
Wir hatten in der Schule ein Thema wo die Lehrerin danach gefragt hat ab wann man als Erwachsener zählt.
Ich habe 21 gesagt und sie meinte das ist falsch und das man ab 18 erwachsen ist
was stimmt dann davon jetzt?
9 Antworten
Merkst Du, dass Du zwei Begriffe vermischst? Volljährig ist man ab 18, dass ist juristisch sonnenklar. Dann gibt es noch das Strafrecht, nach dem man als 18-20jähriger in der Regel noch als "Heranwachsender", teilweise sogar auch noch in höherem Alter als solcher nach Jugendstrafrecht behandelt wird. Somit ist man strafrechtlich erst frühestens mit 21 nicht mehr "heranwachsend" sondern erwachsen.
Zusammenfassend muss ich feststellen, dass man zunächst festlege sollte, worüber man überhaupt spricht, bevor man Recht haben kann. Dies scheint euch nicht gelungen zu sein.
Vorschlag: Druck diese Antwort aus und gib sie - mit einem schönen Gruß von mir - Deiner Lehrerin.
Immer noch nicht die Begriffsverwirrung erkannt? Mit 18 ist man volljährig und wird hier dann wie ein Erwachsener behandelt. Das heißt aber nicht, dass der Begriff "erwachsen" hier überhaupt vorkommt und daher ist es auch falsch, ihn in diesem Kontext zu verwenden, denn das stiftet nur Verwirrung.
Ja mit 18 ist man volljährig und ich hab gesagt erst ab 21 zählt man als Erwachsener, weil sie gefragt hat ab wann man als Erwachsener zählt. Ich hab nur gesagt das ich das so mal gelesen habe, aber sie der Meinung ist das man ab 18 als Erwachsener zählt
Nochmal: BEGRIFFSVERWIRRUNG! Das eine hat mit dem anderen nur am Rande zu tun.
Man kann über rein gar nichts vernünftig debattieren, wenn die Begriffe nicht klar sind und man diese sauber verwendet, denn dann redet man aneinander vorbei, was komplett sinnfrei ist.
Ja sag das ihr nicht mir. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen nur was ihre Frage war, was meine Antwort war und was ich gelesen habe
Ich habe wie sie wollte auf ihre Frage geantwortet und das ich was anderes gelesen habe und jetzt wissen will was davon jetzt richtig ist und was nicht
Zusammenfassend muss ich feststellen, dass man zunächst festlege sollte, worüber man überhaupt spricht, bevor man Recht haben kann. Dies scheint euch nicht gelungen zu sein.
Dieser Vorschlag wäre an die Lehrerin zu richten, wenn sie behauptet, 21 sei die falschen Antwort auf die Frage, ab wann man als Erwachsener gilt. Eine Begriffsverwirrung kann ich bei der Fragestellerin nicht erkennen. Sie hat ganz klar den Unterschied zwischen volljährig und erwachsen dargestellt.
Vorschlag: Druck diese Antwort aus und gib sie - mit einem schönen Gruß von mir - Deiner Lehrerin.
Zustimmung. Hätte ich auch so empfohlen, denn wenn die Verwirrung bei jemandem existiert, dann bei der Lehrerin.
Allgemein bezeichnet man wohl Volljaehrige als Erwachsene, also ab 18.
Lediglich das Jugendstrafrecht kennt da noch eine Besonderheit und bezeichnet Achtzehn- bis Zwanzigjaehrige als "Heranwachsende".
In Deutschland ist mit man 18 Jahren volljährig. Das ist ein Gesetz, das von Menschen gemacht wurde.
Die Entscheidung für dieses Alter kommt aus dem Militär. Mit 18 Jahren sind die meisten jungen Männer körperlich so weit ausgewachsen, daß sie Militärdienst leisten können, aber geistig noch so beeinflußbar, daß man sie mit Ideologien (Patriotismus, Corpsgeist, Militarismus usw.) indoktrinieren kann.
Mit 21 Jahren gilt man juristisch als erwachsen. Man gibt jungen Menschen quasi eine Schonfrist, weil man weiß, daß viele mit 18 Jahren noch nicht die geistige Reife erreicht haben.
Menschen sind mit ungefähr 23 Jahren ausgewachsen. Erst dann ist das körperliche Wachstum und die Umformungen im Gehirn endgültig abgeschlossen. In diesem Alter haben Menschen den Gipfel der körperlichen Attraktivität erreicht. Die Werte, Einstellungen und die Entscheidungen für das Leben, die man in diesem Alter trifft, sind langanhaltend.
Genauso wie der Körper (Muskeln) kann das Gehirn natürlich weiter trainiert werden.
Gesetzlich ist man ab seinem 18. Lebensjahr Erwachsen.
Kommt drauf an, ob die juristische Definition gemeint ist oder eine geistig, psychische.
Juristisch bist du mit 18 erwachsen
Geistig, psychisch, wenn du selbst Veranstwortung für dich und dein Umfeld übernimmst, egal ob du gerade Lust hast oder nicht. Kinder und unreife Menschen machen immer nur das, worauf sie Lust haben.
Wir reden von Jugendarbeitsschutz und ab wann man als Erwachsener zählt.