Wann heißt es Frachten und Fremdlager und wann heißt es Bezugskosten?

2 Antworten

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Frachtkosten entstehen, wenn ich was von A nach B bringe. Rollgeld für den Tranport mit LKW z. B.

Fremdlager: ist ein Lager, das nicht mir gehört. Dort habe ich z. B. eine Fläche angemietet.

Bezugskosten entstehen beim Anschaffen: z. B. Zwischenlager mieten, weil die Ware zu früh kommt, Zoll, Frachtkosten, Versicherung der Ware, Vermittlungskosten ....


DerWeise787 
Beitragsersteller
 04.10.2019, 15:49

Frachten und Fremdlager sind ein Konto 🤗

DerWeise787 
Beitragsersteller
 04.10.2019, 15:51
@Realisti

Kannst du das Konto Frachten und Fremdlager erklären unter der Berücksichtihung, dass das nur eib Konto ist?

Realisti  04.10.2019, 15:57
@DerWeise787

Das ist im Prinzip das Gleiche. Es wird nur nicht unterschieden.

Alles was das fremde Lager angeht und die Frachtkosten dazu (An- und Ablieferung) werden halt zusammen auf das eine Konto gebucht.

Z. B. Miete, Versicherung, Strom fürs Lager oder das Rollgeld für die Auslagerung wird draufgebucht.

So ein Lager liegt entweder stategisch günstig oder in der Nähe des Firmensitzes.

Kaufleute denken immer streng praktisch und wirtschaftlich. Einen Moment darüber nachdenken. Was macht am meisten Sinn? Das ist es dann auch.

Frachten:

Zitat

"Frachtkosten, die bei Auslieferung von Waren an Kunden anfallen, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Ausgangsfrachten" 4730 (SKR 03) bzw. 6740 (SKR 04).

Die Buchung der vom Spediteur in der Rechnung gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer erfolgt auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer 19 %" 1576 (SKR 03) bzw. 1406 (SKR 04)

Allerdings können Ausgangsfrachten auch den Kunden weiterberechnet werden. Die vollen Frachtkosten können auf die Kunden umgelegt werden oder nur ein Teil davon. Auch ist die Vereinbarung einer Transportpauschale möglich. Werden die Ausgangsfrachten weiterberechnet, liegen in dieser Höhe Betriebseinnahmen vor. Liegen die tatsächlichen Frachtkosten unter der Transportpauschale, erzielt der Lieferant einen "Frachterlös". Es empfiehlt sich, diesen "Frachterlös" auf das Konto "Sonstige Erträge betrieblich und regelmäßig 19 %" 8640 (SKR 03) bzw. 4836 (SKR 04) zu buchen.

Bezugskosten:

Frachtkosten für den betrieblichen Wareneingang können zu 100 % als Betriebsausgaben abgezogen werden. Sie stellen Betriebsnebenkosten dar. Es ist in diesem Zusammenhang möglich, mehrere Konten anzulegen, wenn auch mehrere Wareneingangskonten geführt werden. Der Kontenabschluss erfolgt am Jahresende nicht über die GuV, sondern über das Wareneingangskonto.

Anders sieht es allerdings aus, wenn Eingangsfrachten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bezahlt wurden. In diesem Fall ist der Betriebsausgabenabzug nicht mehr in gleicher Weise gegeben. Bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gehören die Eingangsfrachten zu den Anschaffungsnebenkosten. Das bedeutet, dass die Frachtkosten den Anschaffungskosten hinzuaddiert werden müssen."

Urheber: Haufe

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung