Unterschied zwischen RECHTSERZEUGEND und RECHTSBEZEUGEND

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast de ein bisschen was durcheinander gebracht denke ich!

1. Rechtsbekundend (delatorisch), d.h, es werden Tatsachen eingetragen, die auch vorher schon rechtsgültig waren (z.B. Prokura, Kaufleute nach § 1 HGB) 2. Rechtserzeugend (Konstitutiv) d.h. in einigen Fällen entsteht eine Rechtswirkung erst durch die Eintragung (z.B. Form- und Kannkaufleute).

Hoffe damit ist dir geholfen. :P


JungerJunge1996  18.11.2013, 18:15

Gut erklärt aber es heißt schon Rechtserzeugend (Konstitutiv) u. Rechtsbezeugend (deklaratorisch) Vllt hat sich aber auch nach ein wenig Zeit sich was verändert

0