Wann hat man einen Anspruch auf die Zahnspange?

2 Antworten

Hallo JungerKind,

die Zahnfehlstellungen werden in KIG-Klassen eingeteilt. Wenn du wenigstens eine Fehlstellung hast, die mindestens in die KIG-Klasse III fällt, dann bezahlt die Kasse die Behandlung, wenn du bei Behandlungsbeginn noch nicht 18 Jahre alt bist.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Wenn der Kieferorthopäde dir das Empfiehlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung