Wann gilt man als Student?
Hey,
Derzeit arbeite ich in meinem Ferienjob und ich bin mir unsicher ob ich schon als Student zähle. Mein duales Studium beginne ich am 01.09 und ich habe auch ein Schreiben von der Ausbildungsstätte erhalten, dass das bestätigt.
Also kann ich dort als Student arbeiten oder zählt das trotzdem nicht?
4 Antworten
Falls du auf einen Ferienjob als Student anspielst mit einer evtl. kurzfristigen Beschäftigung - laut der minijob-zentrale.de ist keine kurzfristige Beschäftigung zwischen Schulentlassung und Dualstudium möglich, da die Tätigkeit berufsmäßig ist:
Gruß siola55

Wenn und solange Du eine gültige Immatrikulationsbescheinigung einer Universität vorlegen kannst.
du bist erst Student wenn du die Uni zu ersten mal betreten hast.
Du gilst als Student, wenn du ein Student bist :D
Also ab 01.09 darfst du dort als Student arbeiten, vorher bist du ein gewöhnlicher Mensch.
Nicht das Studenten keine gewöhnliche Menschen mehr sind... Ihr wisst was ich meine