Wann gilt man als Student?

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Falls du auf einen Ferienjob als Student anspielst mit einer evtl. kurzfristigen Beschäftigung - laut der minijob-zentrale.de ist keine kurzfristige Beschäftigung zwischen Schulentlassung und Dualstudium möglich, da die Tätigkeit berufsmäßig ist:

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Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Ausbildung und Studium, Steuern, Student)

Wenn und solange Du eine gültige Immatrikulationsbescheinigung einer Universität vorlegen kannst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

du bist erst Student wenn du die Uni zu ersten mal betreten hast.

Du gilst als Student, wenn du ein Student bist :D

Also ab 01.09 darfst du dort als Student arbeiten, vorher bist du ein gewöhnlicher Mensch.

Nicht das Studenten keine gewöhnliche Menschen mehr sind... Ihr wisst was ich meine