Wann darf man einen Traktorführerschein machen?

4 Antworten

Hallo,

die Fahrerlaubnis der Klassen L und T kannst du mit 16 Jahren machen.

Mit der Ausbildung kannst du mit 15 1/2 beginnen.

Viele Grüße 

Michael 

Für beide Klassen L und T ist das Mindestalter 16 Jahre, mit der Ausbildung in der Fahrschule kann bereits 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden. 

Klasse L ist für Zugmaschienen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit und mit Anhänger bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Klasse T ist für Zugmaschienen bis 60 km/h und mit Anhänger bis 40 km/h. 


19Michael69  18.07.2016, 19:14

Klasse T ist für Zugmaschienen bis 60 km/h und mit Anhänger bis 40 km/h.


Das stimmt so nicht.

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h und 18 Jahre bei 60 km/h
Eingeschlossene Klasse: L, AM

Gruß Michael

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Ab 16 darfst du fahren.

Mit 15/5 kannst du anfangen!